05.03.2024

Homeoffice in Deutschland fest verankert

Der Anteil der Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, ist seit zwei Jahren nahezu gleichbleibend. Ungeachtet der Debatten um die Rückkehr ins Büro bei einzelnen Unternehmen hat sich Homeoffice in Deutschland fest etabliert.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Artur Szczybylo/123rf.com

Im Februar haben 24,1 % der Beschäftigten in Deutschland zumindest teilweise von zu Hause aus gearbeitet. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter knapp 9.000 Unternehmen hervor. Mit 20,5 % liegt der Anteil in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) deutlich niedriger als in großen Unternehmen mit 32,1 %. Am häufigsten arbeiten Dienstleister von zu Hause (34,1 %) aus. In der Industrie sind es nur 16 %, im Handel 12,2 %. Schlusslicht ist die Baubranche mit 5,4 %.

Keine Abschaffung des Homeoffice in Sicht

„Es ist unbestritten, dass Präsenzarbeit dem Homeoffice in einigen Bereichen überlegen ist: etwa beim Transfer von Wissen, bei Kreativität in der Gruppe oder bei sozialen Aspekten“, sagt ifo-Experte Jean-Victor Alipour. „Eine stärkere Koordination von Bürozeiten zur Stärkung des persönlichen Austauschs ist durchaus sinnvoll. Unsere Daten zeigen jedoch: eine Abschaffung des Homeoffice zeichnet sich keinesfalls ab.“


Ifo Institut vom 04.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com

22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

22.05.2026

Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Wer Erstakademiker aus nichtakademischen Familien gezielt fördert, stärkt Motivation, Bindung und Perspektivenvielfalt im Unternehmen.

weiterlesen
Erstakademiker: Unternehmen verschenken Potenzial

Meldung

©momius/fotolia.com

19.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.