• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Jeder dritte Angestellte wurde schon einmal am Arbeitsplatz diskriminiert

09.04.2024

Jeder dritte Angestellte wurde schon einmal am Arbeitsplatz diskriminiert

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Andrey Popov/fotolia.com

Eine aktuelle EY-Umfrage zu Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion am Arbeitsplatz zeigt, dass die Einschätzungen der unterschiedlichen Level der Mitarbeitenden zum Teil deutlich und in vielen Kategorien auseinanderklaffen.

Jede und jeder dritte nicht-leitende Angestellte (33 %) hat schon einmal Diskriminierung am Arbeitsplatz erlebt. Fast ebenso viele Beschäftigte (30 %) wurden laut eigener Aussage sogar schon Opfer von Mobbing. Unter den männlichen Befragten (31 %) ist der Anteil derjenigen, die Diskriminierung erlebt haben, kleiner als bei den weiblichen (36 %). Auch Mobbing haben Männer (29 %) seltener am Arbeitsplatz erlebt als ihre Kolleginnen (34 %).

Dabei besonders beunruhigend: Gemeldet hat diese Vorgänge nur knapp jede beziehungsweise jeder zweite nicht-leitende Angestellte (49 %). Frauen (46 %) vertrauten sich noch seltener Vorgesetzten oder den entsprechenden Stellen im Unternehmen an als Männer (54 %). Welche Erfahrungen Beschäftigte mit Mobbing und Diskriminierung machen, hängt stark von der Unternehmenskultur und dem Führungsstil ab. Nicht-leitende Angestellte, die ihr Unternehmen und dessen Führungskräfte als divers und inklusiv bewerten, haben seltener Erfahrungen mit Diskriminierung (29 %) gemacht als nicht-leitende Angestellte in Unternehmen mit einem wenig oder gar nicht diversen Führungsteam (36 %).

Bewertungen klaffen deutlich auseinander

Dabei wird deutlich: Leitende Angestellte bewerten die Anstrengungen ihres Unternehmens in punkto Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion, kurz: DE&I) deutlich positiver als nicht-leitende Angestellte. So sagen fast zwei Drittel der Führungskräfte (63 %), dass in ihrem Unternehmen eine Kultur des Vertrauens und der Transparenz aufgebaut wurde beziehungsweise herrscht. Bei den nicht-leitenden Angestellten sind hingegen nur 44 % dieser Meinung – ein Unterschied von 19 Prozentpunkten. Auch wenn es darum geht, wie der Grad der Geschlechtervielfalt (16 Prozentpunkte Unterschied) und die Sorge um das Wohlergehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (20 Prozentpunkte Unterschied) beurteilt werden, klaffen die Bewertungen deutlich auseinander.

Nur drei von vier Unternehmen nutzen Blind-Lebensläufe

An den Einstellungspraktiken der Unternehmen lässt sich erkennen, dass die Zeichen der Zeit immer häufiger erkannt werden – auch wenn es hier noch Nachholbedarf gibt, wenn es um Vielfalt und Inklusion geht. So sagt zwar knapp die Hälfte der Managerinnen und Manager (49 %), dass sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzig und allein aufgrund ihrer Qualifikation einstellen. So genannte Blind-Lebensläufe, in denen auf persönliche Daten wie Namen, Geschlecht oder Alter verzichtet wird, nutzt allerdings nur etwa eines von vier Unternehmen (28 %).

Nur jedes dritte Unternehmen (33 %) schult Personalverantwortliche zudem zu DE&I-Themen. Größte Herausforderung aus Sicht des Managements ist hierbei das Geld: Mehr als jede vierte Führungskraft (26 %) gibt an, dass Haushaltszwänge das Haupthindernis in diesem Bereich sind.

Dies sind Ergebnisse einer europaweiten Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY (Ernst & Young), für die 1.800 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neun europäischen Ländern befragt wurden, davon 200 in Deutschland. Zur Hälfte setzten sich die Befragten aus leitenden, zur Hälfte aus nicht-leitenden Angestellten zusammen.


EY vom 05.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

16.09.2024

Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Die Kosten für die Entgeltfortzahlung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und belasten zunehmend die deutschen Arbeitgeber.

weiterlesen
Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Meldung

© mmphoto/fotolia.com

11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können.

weiterlesen
EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Meldung

© Holger Luck/fotolia.com

10.09.2024

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit hat eine negative gesamtgesellschaftliche Auswirkung. Das neue Gesetzesvorhaben will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren.

weiterlesen
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

04.09.2024

Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Eine neue Studie hat untersucht, warum Unternehmen und Bewerber nicht zusammenfinden. Ergebnis: Betriebe werben nicht dort, wo Jugendliche suchen.

weiterlesen
Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!