12.08.2025

Kabinett beschließt Bundestariftreuegesetz

Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©jonasginter/fotolia.com

Unternehmen sollen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten. Den entsprechenden Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Das Gesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden: Der Entwurf sieht vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden soll.

Anreize für mehr Tarifbindung

Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben. Aktuell sind tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt: Sie kommen bei Vergaben häufig nicht zum Zug oder bewerben sich erst gar nicht. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten können ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das beschränkt den Wettbewerb.

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus.

Der Bund als Auftraggeber

Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Das geplante Gesetz soll bald auch auf Bundesebene den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken. Und das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Mit dem vom Kabinett beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. Viel Geld wird in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten fließen. Und da solle, wer im Auftrag des Bundes arbeite, „auch ordentlich bezahlt werden”, so Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas.


Bundesregierung vom 06.08.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©momius/fotolia.com

19.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Arbeitsrecht, Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Arbeitsrecht, Meldung

nx123nx/123rf.com

13.05.2026

AGG-Änderungen beschlossen

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll u.a. den Diskriminierungsschutz ausweiten und die Anspruchsfrist von zwei auf vier Monate verlängern.

weiterlesen
AGG-Änderungen beschlossen

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

07.05.2026

Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen ab 50.000 € dazu, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten.

weiterlesen
Höhere Tarifbindung: Bundestariftreuegesetz in Kraft

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.