• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

16.11.2023

Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.


BMAS vom 15.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Imillian/fotolia.com

02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Arbeitsrecht, Meldung

©rcx/fotolia.com

02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Meldung

©alphaspirit/fotolia.com

01.06.2026

Unternehmen bauen Maßnahmen für mehr Diversität aus

Diversität bleibt für viele deutsche Unternehmen ein fester Bestandteil moderner und zukunftsfähiger Unternehmenskultur.

weiterlesen
Unternehmen bauen Maßnahmen für mehr Diversität aus

Arbeitsrecht, Meldung

©djedzura/123rf.com

29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.