• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

16.11.2023

Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.


BMAS vom 15.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com

22.07.2026

Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Zwei Drittel der Berufstätigen bleiben im Sommerurlaub dienstlich erreichbar, meist aufgrund der Erwartungen ihres beruflichen Umfelds.

weiterlesen
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar

Arbeitsrecht, Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Arbeitsrecht, Meldung

© Minerva Studio/fotolia.com

21.07.2026

Start-ups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Mehr als jedes dritte Start-up beteiligt Beschäftigte am Unternehmenserfolg, überwiegend durch virtuelle Anteile, zeigen aktuelle Zahlen.

weiterlesen
Start-ups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Arbeitsrecht, Meldung

©peshkova/123rf.com

15.07.2026

KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

KI verbreitet sich im Arbeitsmarkt, doch Deutschlands systematischer Kompetenzaufbau hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt.

weiterlesen
KI erreicht den Kern des deutschen Jobmarkts

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.