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16.11.2023

Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.


BMAS vom 15.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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