• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

16.11.2023

Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat am 15.11.2023 die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 rechtsverbindlich um.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.


BMAS vom 15.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©hakinmhan/123rf.com

20.01.2025

Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte.

weiterlesen
Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Meldung

nialowwa/123rf.com

10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

09.01.2025

Ursachen für Rekordkrankenstand

Entscheidend für den Rekordkrankenstand ist vor allem ein statistischer Effekt, verursacht durch die neue elektronische Erfassung der Krankschreibungen.

weiterlesen
Ursachen für Rekordkrankenstand

Meldung

©Marco2811/fotolia.com

08.01.2025

Zum Leiharbeitnehmer-Einsatz bei Streik

Die Klage einer Gewerkschaft auf Unterlassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern war unzulässig, nachdem der Einsatz im Betrieb am letzten Streiktag bereits beendet war.

weiterlesen
Zum Leiharbeitnehmer-Einsatz bei Streik

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!