• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

06.05.2025

Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Darf der Name einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer auftauchen – und wenn ja, was passiert, wenn es versehentlich geschieht? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden: Ein DSGVO-Verstoß allein reicht nicht automatisch für Schmerzensgeld.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©marog-pixcells/fotolia.com

Die versehentliche Nennung des Namens einer ehemaligen Mitarbeiterin in einem Werbeflyer ihres früheren Arbeitgebers begründet keinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auf diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22.08.2024 (5 SLa 66/24) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Darum ging es im Streitfall

Eine Pflegedienstleiterin hatte nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geklagt, weil ihr ehemaliger Arbeitgeber ihren Namen und ihre dienstliche Telefonnummer in einem Werbeflyer für seine Senioreneinrichtung verwendet hatte.

Schmerzensgeld abgelehnt: DSGVO schützt nicht immer

Das Gericht bejahte zwar einen Verstoß gegen die DSGVO, da die Einwilligung der Klägerin in die Datenverarbeitung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses erloschen sei. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld verneinte es jedoch, da der Klägerin durch die versehentliche Namensnennung kein konkreter Schaden entstanden sei. Insbesondere sei die Klägerin weder in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt noch in ihrer sozialen Geltung beeinträchtigt worden.


DAV vom 28.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©fotomek/fotolia.com

13.06.2025

Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Gerade die Generation Z ist bereit, für mehr mentale Gesundheit finanzielle Abstriche zu machen – wer Talente binden will, soll laut Studie Gehalt erhöhen und Stress reduzieren.

weiterlesen
Generation Z sagt Nein zum Dauerstress

Meldung

©djedzura/123rf.com

11.06.2025

ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Die meisten Ratsuchenden erleben Diskriminierung im Arbeitsleben. Frauen sind häufiger von schlechter Bezahlung und mangelnden Karrierechancen betroffen.

weiterlesen
ADS-Jahresbericht: Rekordzahl an Diskriminierungsfällen

Meldung

©alphaspirit/fotolia.com

06.06.2025

Diversität im Fokus: Jedes zweite Unternehmen handelt bereits

Diversität ist ein strategisches Thema für viele Unternehmen, doch der Reifegrad ist unterschiedlich. Während große Firmen meist schon Ziele definiert haben, zögern kleinere noch.

weiterlesen
Diversität im Fokus: Jedes zweite Unternehmen handelt bereits

Meldung

©Marco2811/fotolia.com

05.06.2025

BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Der gesetzliche Mindesturlaub ist unverzichtbar, stellt das BAG klar. Auch ein gerichtlicher Vergleich kann daran nichts ändern.

weiterlesen
BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!