24.03.2023

Kommunikationsdefizit bei Workation

Falsch kommuniziert, kann der Megatrend Workation zu ernsthaften Konsequenzen führen. Wer grenzüberschreitendes Arbeiten zulässt, muss transparent kommunizieren. Laut einer aktuellen PwC-Studie gibt es hierbei jedoch noch erhebliche Defizite auf beiden Seiten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©travnikovstudio/fotolia.com

Die Corona-Pandemie beschleunigte den Aufbau flexibler Arbeitsmodelle, die bleiben werden. Nicht nur, weil sie sich als effizient erwiesen haben, sondern auch, weil sie sich in Zeiten des Fachkräftemangels als wirkungsvolles Instrument erwiesen haben, um Mitarbeitende zu halten und neue zu gewinnen. Dies zeigt auch die aktuelle PwC-Studie „Workation zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Die führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft hat 1.000 Berufstätige in einer repräsentativen Umfrage zu ihren Erfahrungen, zu dem Angebot ihrer Arbeitgeber, zu ihren Wünschen und zur Wichtigkeit von Workation bei der Jobauswahl befragt.

Workation-Angebot erhöht Zufriedenheit

Ortsunabhängig und auch grenzüberschreitend zu arbeiten, macht es möglich, Verwandte und Freunde im Ausland zu besuchen – so die Antwort von 72 % der Befragten, die vor allem für Unternehmen mit internationalen Belegschaften interessant ist. Die Kombination aus Work (Arbeitszeit) und Vacation (Urlaubszeit) an einem Ort trägt für 81 % der Teilnehmer:innen zu einer besseren Work-Life-Balance bei. Zusätzlich gaben 79 % an, dass ein Workation-Angebot ihre Zufriedenheit im Job erhöht. Für 76 % stand außerdem fest: Sie steigern dadurch ihre eigene Produktivität.

Besonders attraktiv ist Workation zur „Winterflucht“. Rund 82 % würden einen Aufenthalt im sonnigen Süden (Spanien 37 %, Italien 32 %) den kalten Wintermonaten in Deutschland vorziehen.

Erhebliche Compliance-Risiken

Doch bevor der Koffer gepackt wird, sollte ein entscheidendes Detail nicht vergessen werden: Besteht ein Workation-Angebot seitens des Arbeitgebers, muss dieser rechtzeitig über den geplanten Auslandsaufenthalt in Kenntnis gesetzt werden. Die Zahlen der PwC-Studie geben jedoch Aufschluss darüber, dass mehr als ein Zehntel der Befragten ihren Arbeitgeber nicht über ihr grenzüberschreitendes Arbeiten informiert hatte. Dies lässt auf eine hohe Dunkelziffer nicht genehmigter Arbeitsaufenthalte im Ausland schließen, die unter Umständen Compliance-Risiken bedeuten können.

So attraktiv es auch ist, den vielfach geäußerten Wunsch der Beschäftigten nach einem Arbeitswinter im Süden zu erfüllen: Selbst bei Aufenthalten in europäischen Ländern lauern steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke, die Unternehmen immer vorab prüfen sollten. Diesbezügliche Versäumnisse im Nachhinein auszubügeln, ist oftmals sehr zeit- und kostenintensiv.


PwC vom 13.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

andreypopov/123rf.com

17.06.2026

Urlaubsgeld bleibt selten

Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine wichtige finanzielle Entlastung, doch eine aktuelle Auswertung zeigt große Unterschiede.

weiterlesen
Urlaubsgeld bleibt selten

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

16.06.2026

Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Arbeitgeber müssen nicht bei jedem Teamkonflikt arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen oder Entschädigungen leisten.

weiterlesen
Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

10.06.2026

Lohngleichheit: EU macht Druck

Die Entgelttransparenz-Richtlinie macht deutlich, dass faire Bezahlung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit ist, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit.

weiterlesen
Lohngleichheit: EU macht Druck

Meldung

nialowwa/123rf.com

08.06.2026

Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Der Kündigungsreport zeigt, dass Entlassungen oft sehr kurz und aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend respektvoll, nachvollziehbar oder fair ablaufen.

weiterlesen
Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.