24.03.2023

Kommunikationsdefizit bei Workation

Falsch kommuniziert, kann der Megatrend Workation zu ernsthaften Konsequenzen führen. Wer grenzüberschreitendes Arbeiten zulässt, muss transparent kommunizieren. Laut einer aktuellen PwC-Studie gibt es hierbei jedoch noch erhebliche Defizite auf beiden Seiten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©travnikovstudio/fotolia.com

Die Corona-Pandemie beschleunigte den Aufbau flexibler Arbeitsmodelle, die bleiben werden. Nicht nur, weil sie sich als effizient erwiesen haben, sondern auch, weil sie sich in Zeiten des Fachkräftemangels als wirkungsvolles Instrument erwiesen haben, um Mitarbeitende zu halten und neue zu gewinnen. Dies zeigt auch die aktuelle PwC-Studie „Workation zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. Die führende Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft hat 1.000 Berufstätige in einer repräsentativen Umfrage zu ihren Erfahrungen, zu dem Angebot ihrer Arbeitgeber, zu ihren Wünschen und zur Wichtigkeit von Workation bei der Jobauswahl befragt.

Workation-Angebot erhöht Zufriedenheit

Ortsunabhängig und auch grenzüberschreitend zu arbeiten, macht es möglich, Verwandte und Freunde im Ausland zu besuchen – so die Antwort von 72 % der Befragten, die vor allem für Unternehmen mit internationalen Belegschaften interessant ist. Die Kombination aus Work (Arbeitszeit) und Vacation (Urlaubszeit) an einem Ort trägt für 81 % der Teilnehmer:innen zu einer besseren Work-Life-Balance bei. Zusätzlich gaben 79 % an, dass ein Workation-Angebot ihre Zufriedenheit im Job erhöht. Für 76 % stand außerdem fest: Sie steigern dadurch ihre eigene Produktivität.

Besonders attraktiv ist Workation zur „Winterflucht“. Rund 82 % würden einen Aufenthalt im sonnigen Süden (Spanien 37 %, Italien 32 %) den kalten Wintermonaten in Deutschland vorziehen.

Erhebliche Compliance-Risiken

Doch bevor der Koffer gepackt wird, sollte ein entscheidendes Detail nicht vergessen werden: Besteht ein Workation-Angebot seitens des Arbeitgebers, muss dieser rechtzeitig über den geplanten Auslandsaufenthalt in Kenntnis gesetzt werden. Die Zahlen der PwC-Studie geben jedoch Aufschluss darüber, dass mehr als ein Zehntel der Befragten ihren Arbeitgeber nicht über ihr grenzüberschreitendes Arbeiten informiert hatte. Dies lässt auf eine hohe Dunkelziffer nicht genehmigter Arbeitsaufenthalte im Ausland schließen, die unter Umständen Compliance-Risiken bedeuten können.

So attraktiv es auch ist, den vielfach geäußerten Wunsch der Beschäftigten nach einem Arbeitswinter im Süden zu erfüllen: Selbst bei Aufenthalten in europäischen Ländern lauern steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke, die Unternehmen immer vorab prüfen sollten. Diesbezügliche Versäumnisse im Nachhinein auszubügeln, ist oftmals sehr zeit- und kostenintensiv.


PwC vom 13.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©pattilabelle/fotolia.com

20.11.2024

52 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Männer erhalten mit 54 % immer noch etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, von denen 48 % diese Sonderzahlung bekommen.

weiterlesen
52 % aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld

Meldung

©hakinmhan/123rf.com

18.11.2024

BAG zur Inflationsausgleichsprämie in Altersteilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dem Ausschluss von Arbeitnehmern in Altersteilzeit vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie befasst.

weiterlesen
BAG zur Inflationsausgleichsprämie in Altersteilzeit

Meldung

©Jörg Lantelme/fotolia.com

15.11.2024

Konzernprivileg gekippt: Dauerverleih bleibt Arbeitsverhältnis

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass das Konzernprivileg entfällt, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft an ein anderes Konzernunternehmen überlassen wird.

weiterlesen
Konzernprivileg gekippt: Dauerverleih bleibt Arbeitsverhältnis

Meldung

©pattilabelle/fotolia.com

12.11.2024

Tarifbeschäftigte erhalten knapp 3.000 Euro Weihnachtsgeld

Je nach Branche erhalten 85,8 % der Tarifbeschäftigten in Deutschland im Jahr 2024 ein Weihnachtsgeld, das durchschnittlich bei 2.987 Euro liegt.

weiterlesen
Tarifbeschäftigte erhalten knapp 3.000 Euro Weihnachtsgeld

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!