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16.09.2024

Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die Verdopplung der Kosten für die Entgeltfortzahlung in den letzten 14 Jahren resultiert aus steigenden Löhnen, höherer Beschäftigung und einem wachsenden Krankenstand, was Arbeitgeber vor zunehmende Herausforderungen stellt.

Im Jahr 2023 erreichten die Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung erkrankter Mitarbeiter in Deutschland 76,7 Milliarden Euro, was einer Verdopplung innerhalb von 14 Jahren entspricht. Dies zeigt eine aktuelle IW-Studie.

Gründe für den Anstieg

Ein wesentlicher Faktor für den Anstieg der Kosten ist der Anstieg der durchschnittlichen Bruttolöhne um 47 % im gleichen Zeitraum. Der wachsende Beschäftigungsstand trägt ebenfalls zur Erhöhung bei, da mehr Personen Anspruch auf diese Leistungen haben. Allein dieser Beschäftigungsaufbau führte zu einem Zuwachs von 24 % bei den Aufwendungen.

Auch der Krankenstand ist erheblich gestiegen. Während 2010 die Beschäftigten durchschnittlich 13,2 Kalendertage krankgeschrieben waren, stieg diese Zahl bis 2022 auf 22,6 Tage.

Hierbei spielen verschiedene Ursachen eine Rolle, wie die demografische Entwicklung, die Zunahme psychischer Erkrankungen und die Nachwirkungen der Pandemie. Letztere werden insbesondere durch eine gesunkene Immunität der Bevölkerung infolge der Maskenpflicht in den vergangenen Jahren vermutet.

Wachsende Herausforderungen für Arbeitgeber

Diese Entwicklung stellt Arbeitgeber vor wachsende Herausforderungen, insbesondere im Umgang mit Missbrauchspotenzialen im Zusammenhang mit Krankschreibungen, insbesondere bei Atemwegserkrankungen. Reformvorschläge zielen darauf ab, die Ausstellung von Krankschreibungen zu reglementieren und auf Hausärzte oder in Deutschland ansässige Ärzte zu beschränken.

Der fortschreitende Anstieg der Entgeltfortzahlungskosten verdeutlicht die Notwendigkeit eines genaueren Blicks auf die Ursachen und die möglichen Maßnahmen zur Eindämmung dieses Trends.


IW vom 13.09.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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