• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

21.02.2024

Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Marco2811/fotolia.com

Der mit einem Grad der Behinderung von 80 % schwerbehinderte Kläger ist seit dem 01.01.2023 bei der beklagten Kommune als „Beschäftigter im Bauhof“ beschäftigt. Der Kläger wurde zwischen dem 02.01. und 14.04.2023 in verschiedenen Kolonnen des Bauhofs eingesetzt und war ab Ende Mai arbeitsunfähig. Am 22.06.2023 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2023.

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20.12.2023 (18 Ca 3954/23) entschieden, dass die Kündigung gegen das Diskriminierungsverbot des § 164 Abs. 2 SGB IX verstößt und damit unwirksam ist. Der Arbeitgeber sei – entgegen bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – auch während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG verpflichtet, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Dies ergebe die unionsrechtskonforme Auslegung der Norm.

Präventionsverfahren muss durchgeführt werden

§ 167 Abs. 1 SGB IX regelt, dass möglichst frühzeitig als Präventionsmaßnahme die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt einzuschalten sind, wenn Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, eintreten. Dies habe die Arbeitgeberin hier nicht getan. Sie hätte, als sie bemerkte, dass der schwerbehinderte Kläger sich während der Wartezeit nicht bewährte bzw. sich nicht ins Team einfügte und ihren Erwartungen nicht entsprach, Präventionsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt präventiv einschalten müssen.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden. Die Entscheidung steht im Kontext der aktuellen Rechtsprechung des EuGH zum Schwerbehindertenschutz (EuGH v. 10.02.2022 – C – 485/20).

 


Weitere Meldungen


Meldung

andreypopov/123rf.com

17.06.2026

Urlaubsgeld bleibt selten

Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine wichtige finanzielle Entlastung, doch eine aktuelle Auswertung zeigt große Unterschiede.

weiterlesen
Urlaubsgeld bleibt selten

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

16.06.2026

Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Arbeitgeber müssen nicht bei jedem Teamkonflikt arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen oder Entschädigungen leisten.

weiterlesen
Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

10.06.2026

Lohngleichheit: EU macht Druck

Die Entgelttransparenz-Richtlinie macht deutlich, dass faire Bezahlung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit ist, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit.

weiterlesen
Lohngleichheit: EU macht Druck

Meldung

nialowwa/123rf.com

08.06.2026

Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Der Kündigungsreport zeigt, dass Entlassungen oft sehr kurz und aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend respektvoll, nachvollziehbar oder fair ablaufen.

weiterlesen
Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.