• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

17.10.2022

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld gilt bis Ende 2022. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Das verschafft Unternehmen und Beschäftigten Sicherheit in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Bis Mitte nächsten Jahres kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter per Verordnung ermöglichen. Die vom Bundestag beschlossene Rechtsgrundlage dazu hat der Bundesrat am 07.10.2022 gebilligt. Sie kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten. Ihr Anspruch gilt drei Monate – vom 01.10.–31.12.2022. Die Regelung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes für sie war zum 30.06.2022 außer Kraft getreten.

Das gilt jetzt beim Kurzarbeitergeld

Mit dem erleichterten Zugang ist geregelt, dass

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens 10% statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
  • Bis zum 30.06.2023 ist zudem der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei Aufnahme eines Minijobs während der Kurzarbeit möglich.

Störungen in den Lieferketten

Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld sollten zum 30.09.2022 auslaufen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich jedoch weiterhin auf die deutsche Wirtschaft aus. Es drohen weitere Störungen in den Lieferketten und Versorgungsengpässe beim Gas. Das sorgt für Unsicherheiten bei vielen Unternehmen und Beschäftigten.

Mit den Verordnungen soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. Auch Verleiher sollen in der Lage sein, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu halten. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs verschafft den Betrieben Planungssicherheit und trägt zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei.

Damit die Bundesregierung weiterhin Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung erlassen kann, gilt bis 30.06.2023 eine Verordnungsermächtigung.

Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit

Wer seinen Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglicht, bekommt die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31.07.2023 zur Hälfte erstattet. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während der Kurzarbeit begonnen wird, Träger und Maßnahme nach dem SGB III zugelassen sind und die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durchgeführt wird.

Zudem werden dem Arbeitgeber für Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III bis zum 31.07.2023 auch die Lehrgangskosten in Abhängigkeit der Betriebsgröße pauschal zwischen 15 und 100% erstattet. Dies sind starke Anreize, die Kurzarbeit für die Weiterbildung der kurzarbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu nutzen.

 


Bundesrat vom 07.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©GregBrave/fotolia.com

09.03.2026

Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Zwar steigt der Anteil weiblicher Unternehmensleitungen wieder leicht, gleichzeitig sinkt der Frauenanteil über alle Führungsebenen hinweg, zeigt eine aktuelle KfW-Untersuchung.

weiterlesen
Mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen

Meldung

©photo 5000/fotolia.com

02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com

02.03.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©GregBrave/fotolia.com

26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.