10.06.2026

Lohngleichheit: EU macht Druck

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist in der EU längst ein Grundsatz, doch in der Praxis bestehen weiterhin deutliche Unterschiede. Die EU-Kommission fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Entgelttransparenz-RL für mehr Klarheit, Fairness und Durchsetzbarkeit bei Vergütungsstrukturen umzusetzen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Am 07.06.2026 ist die Frist für die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie in der gesamten EU abgelaufen. Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten nun auf, die Entgelttransparenz-Richtlinie umzusetzen, damit Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit fair und nachvollziehbar bezahlt werden.

Lohnlücke bleibt groß

Die neuesten Eurostat-Daten zeigen, dass der Bruttostundenlohn von Frauen in der EU im Durchschnitt 11,1% unter dem von Männern lag, in Deutschland sogar 15,6%. Das ist auf eine komplexe Reihe von Faktoren zurückzuführen wie beispielsweise die Unterbewertung von Berufen, die traditionell von Frauen ausgeübt werden, sowie auf Geschlechterstereotypen, die sich auf Bildung, Einstellung, Beförderungen und Löhne auswirken. Darüber hinaus sind fast neun von zehn Europäern der Meinung, dass es inakzeptabel ist, wenn Frauen für die gleiche Arbeit weniger verdienen als Männer.

Richtlinie wurde vor drei Jahren beschlossen

Das Europäische Parlament und die Minister der Mitgliedstaaten im Rat der EU haben die Richtlinie im Mai 2023 beschlossen. Den Vorschlag für diese Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen hatte die EU-Kommission 2021 vorgelegt.

Die EU-Richtlinie trägt dazu bei, das Recht auf gleiches Entgelt in die Praxis umzusetzen. Die Richtlinie hilft Arbeitgebern bei der Beurteilung, ob ihre Lohnstrukturen in der Praxis dem Grundsatz des gleichen Entgelts entsprechen. Außerdem unterstützt sie die Arbeitnehmer, indem sie einen klaren Rahmen für die Anwendung des Konzepts der „gleichwertigen Arbeit“ auf der Grundlage von Kriterien wie Qualifikationen, Aufwand, Verantwortung und Arbeitsbedingungen schafft.


EU-Kommission vom 08.06.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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