• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehrheit der Arbeitnehmenden unterstützt Energiewende

29.10.2024

Mehrheit der Arbeitnehmenden unterstützt Energiewende

In einer aktuellen Befragung stimmten 59 % der Arbeitnehmenden zu, dass die Energiewende unabdingbar ist, um die Klimaziele zu erreichen. 16 % der Befragten halten sie nicht für zwingend notwendig.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Mike Mareen/fotolia.com

Eine Mehrheit der Arbeitnehmer*innen in Deutschland unterstützt die Energiewende, also den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Kohleausstieg. Sorgen bereiten die möglichen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen, zudem hält nur rund ein Drittel der Beschäftigten die aktuellen Ziele für den Ausbau Erneuerbarer für realistisch, ein Drittel ist unentschieden, ein Drittel findet sie unrealistisch.

Unterschiede entlang der parteipolitischen Präferenzen

Generell gibt es deutliche Unterschiede entlang der parteipolitischen Präferenzen: Die Anhängerschaft der AfD unterscheidet sich in ihren Ansichten grundlegend von den Wähler*innen der demokratischen Parteien und steht der Energiewende überwiegend kritisch gegenüber. Auch die BSW-Wählerschaft hat teils eigene Auffassungen, wenn auch nicht so stark abweichend wie diejenige der AfD. Unabhängig von der politischen Präferenz ist eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer*innen in Deutschland dafür, die staatliche Förderung und Gestaltung der Energiewende an klare soziale Kriterien und gute Arbeitsbedingungen zu binden. Das zeigt eine neue Studie von Prof. Dr. Vera Trappmann und Dr. Felix Schulz von der Universität im britischen Leeds. Die von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie basiert auf Daten einer repräsentativen Befragung von rund 2.000 abhängig Beschäftigten in Deutschland.

Ergebnisse der Studie

Eine Mehrheit der im April und Mai 2024 Befragten, nämlich 59 %, stimmt zu, dass die Energiewende unabdingbar ist, um die Klimaziele zu erreichen. 25 % sind unentschieden. Und 16 % der Befragten halten sie nicht für zwingend notwendig. „Ein erheblicher Anteil von vier Zehnteln ist also nicht von der Notwendigkeit der Energiewende zur Erreichung der nationalen Klimaziele überzeugt“, so Schulz und Trappmann.

Die größte Zustimmung findet eindeutig die Solarenergie: 61 % der Befragten sind der Meinung, dass Deutschland einen großen oder sehr großen Anteil seiner Energie aus der Sonne beziehen sollte. Bei Windkraft sagen das 52 % und bei Biomasse 34 %. 23 % der Befragten sprechen sich für einen hohen bis sehr hohen Anteil von Erdgas aus. Knappe Mehrheiten stehen hinter dem Ziel, 2 % der Fläche Deutschlands für Windenergie auszuweisen. Gleiches gilt für einen weitgehenden Kohleausstieg.

Gleichzeitig ist jeweils eine knappe Mehrheit der Meinung, dass die Kernenergie und einige Kohlekraftwerke auch in Zukunft als Übergangsenergiequellen für die Industrie benötigt werden. Ein immer wieder genannter Grund dafür ist die Angst vor Versorgungsengpässen und Preissteigerungen: 37 % aller Befragter befürchten eine geringere Versorgungssicherheit, 42 % rechnen nicht mit sinkenden Preisen im Zuge der Energiewende. Bei beiden Aussagen zeigen sich zudem rund 30 % unentschieden. Nur eine Minderheit ist mit Technologien wie Wasserstoff, der als elementarer Baustein für die Transformation energieintensiver Industrien gilt, und CO₂-Speicherung vertraut.


Hans-Böckler-Stiftung vom 28.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com

18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Meldung

©stockWERK/fotolia.com

18.02.2026

Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Gesellschaftsverträge dürfen im Rahmen der Privatautonomie Altersgrenzen für Organmitglieder vorsehen, sofern keine unsachliche Diskriminierung vorliegt.

weiterlesen
Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Meldung

©p365.de/fotolia.com

13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Meldung

©djedzura/123rf.com

10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.