• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

12.07.2024

Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

Mails checken am Pool, Videocall aus dem Hotelzimmer, Telefonieren auf dem Campingplatz – zwei Drittel (66 %) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind währenddessen auch beruflich erreichbar.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Janina Dierks/fotolia.com

Vor allem ältere Arbeitnehmer bleiben auch im Urlaub dienstlich aktiv: Unter den 50- bis 64-jährigen Erwerbstätigen sind 73 % im Sommerurlaub beruflich erreichbar, unter den 16- bis 29-jährigen Berufstätigen ist es hingegen nur die Hälfte (51 %). Demgegenüber will insgesamt ein knappes Drittel (31 %) der Berufstätigen komplett abschalten und im diesjährigen Sommerurlaub nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 357 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen.

Gründe für die Erreichbarkeit

Bei den allermeisten sind demnach tatsächliche oder vermutete Erwartungen anderer ein Grund für die Erreichbarkeit: Über die Hälfte (59 %) gibt an, erreichbar zu sein, weil Vorgesetzte dies erwarten. 51 % sagen, ihre Kolleginnen und Kollegen erwarten es von ihnen, 46 % sehen diesen Anspruch bei Kundinnen und Kunden. Ein Viertel (25 %) geht davon aus, dass Geschäftspartner Erreichbarkeit erwarten. 13 % sind überzeugt, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es von ihnen erwarten. Nur 15 % sagen, dass sie im Sommerurlaub von sich aus erreichbar sein möchten.

Wie sehen die Störungen aus?

Meistens sind es ein Anruf oder eine Kurznachricht, die den Urlaub unterbrechen: Jeweils rund zwei Drittel (65 %) der Berufstätigen sind telefonisch beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp erreichbar. 29 % lesen oder beantworten dienstliche Mails. Knapp ein Viertel (23 %) ist per Videocall etwa über Facetime oder Zoom erreichbar, 11 % über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack.

„Gerade in Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten verschwimmen für viele die Grenzen zwischen Privatem und Beruflichem. Umso wichtiger ist es, Auszeiten vom Job auch wirklich zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Der Urlaub sollte nur in dringenden Notfällen gestört werden. Arbeitgeber sind in der Verantwortung, Vertretungslösungen rechtzeitig zu organisieren sowie klare unternehmensinterne Regelungen für die Erreichbarkeit während Abwesenheiten abzustimmen.“


Bitkom vom 08.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com

11.04.2025

Zusatzbeiträge 2025: Arbeitgeber zahlen 3,8 Milliarden Euro mehr als erwartet

Die Erhöhung des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung trifft Wirtschaft und Beschäftigte 2025 härter als erwartet.

weiterlesen
Zusatzbeiträge 2025: Arbeitgeber zahlen 3,8 Milliarden Euro mehr als erwartet

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

10.04.2025

Wie US-Handelspolitik den deutschen Arbeitsmarkt belastet

Ein neuer IAB-Bericht beleuchtet die negativen Folgen von US-Zollerhöhungen und Gegenmaßnahmen auf die Beschäftigung in Deutschland.

weiterlesen
Wie US-Handelspolitik den deutschen Arbeitsmarkt belastet

Meldung

©Aliaksei Smalenski/fotolia.com

04.04.2025

BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch dann, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Klagefrist erkannt wird – solange die Unkenntnis nicht selbst verschuldet war.

weiterlesen
BAG-Urteil: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen

Meldung

©Jozef Polc/123rf.com

02.04.2025

Mobilitätsstudie zeigt: Unternehmen steuern den Weg zur Nachhaltigkeit an

Arbeitgebern kommt eine Schlüsselrolle im Rahmen der nachhaltigen Verkehrswende zu, doch viele wissen nur wenig über die genauen Wünsche ihrer Angestellten.

weiterlesen
Mobilitätsstudie zeigt: Unternehmen steuern den Weg zur Nachhaltigkeit an

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!