Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % – insgesamt also um 13,88 %. Insgesamt bedeutet das die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Meldung
31.10.2025
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

