Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 € je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 €. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42% und im Folgejahr um weitere 5,04% – insgesamt also um 13,88%. Insgesamt bedeutet das die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.
Arbeitsrecht, Meldung
19.05.2026
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall
Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

