08.06.2022

Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Der Deutsche Bundestag hat am 03.06.2022 dem Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 01.10.2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie sich auf 520 Euro monatlich erhöhen.

„Mindestlohn ist eine Frage des Respekts“

„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, kommentierte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Vorgang.

Die Mindestlohnhöhe von 12 Euro entspricht ungefähr 60 % des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission.

SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen sehr zufrieden

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 Euro hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müsste man die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie, hoffentlich gehe er gut, so die Liberalen. Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke


BMAS vom 03.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com

09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com

06.05.2025

Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Nicht jeder Datenschutzverstoß führt automatisch zu Schmerzensgeld. Entscheidend ist, ob ein konkreter Schaden und eine Persönlichkeitsverletzung nachweisbar sind.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Meldung

©Gehkah/fotolia.com

05.05.2025

BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte ist trotz verfassungsrechtlicher Bedenken gerechtfertigt, stellt der BFH klar.

weiterlesen
BFH bestätigt Abzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Meldung

© Finanzfoto / fotilia.com

28.04.2025

Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Atypische Arbeitszeiten sind längst kein Randphänomen mehr, sondern betreffen große Teile der Beschäftigten, zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

weiterlesen
Atypische Arbeitszeiten: So arbeitet Deutschland

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!