08.06.2022

Mindestlohn steigt auf 12 Euro

Der Deutsche Bundestag hat am 03.06.2022 dem Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 01.10.2022 zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte einmalige gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Zeitstunde umgesetzt.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro zu erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie sich auf 520 Euro monatlich erhöhen.

„Mindestlohn ist eine Frage des Respekts“

„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Von der Erhöhung profitieren über sechs Millionen hart arbeitende Menschen, vor allem in Ostdeutschland und vor allem Frauen. Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben“, kommentierte Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, den Vorgang.

Die Mindestlohnhöhe von 12 Euro entspricht ungefähr 60 % des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Zukünftige Anpassungen des Mindestlohns erfolgen weiterhin auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission.

SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen sehr zufrieden

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 Euro hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müsste man die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie, hoffentlich gehe er gut, so die Liberalen. Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke


BMAS vom 03.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com

17.04.2026

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

weiterlesen
Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Meldung

pitinan/123.rf.com

13.04.2026

HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

HR-Abteilungen nutzen KI bereits stark, allerdings müssen jetzt Kompetenzen, Prozesse und Wirkungen konsequent ausgebaut werden.

weiterlesen
HR-Abteilungen nutzen KI – Skalierung bleibt Herausforderung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.