• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mitbestimmte Unternehmen tun deutlich mehr für Nachhaltigkeit

07.12.2023

Mitbestimmte Unternehmen tun deutlich mehr für Nachhaltigkeit

Über die Arbeitnehmervertretungen wird die soziale Organisation der Unternehmen beeinflusst, sodass in diesem Bereich höhere ESG-Scores zu erwarten sind, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Unternehmen mit starker Mitbestimmung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer agieren nachhaltiger: Sie tun im Durchschnitt deutlich mehr, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen einzusparen, sie setzen häufiger umweltfreundliche Innovationen um, kontrollieren die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette stärker und bieten generell bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung. Das lässt sich auch an Nachhaltigkeits-Indizes ablesen, die so genannte ESG-Scores verwenden.

19 Prozentpunkte höherer Score bei starker Mitbestimmung

So hat ein durchschnittliches Unternehmen mit starker Mitbestimmung der Beschäftigten im Aufsichtsrat einen im Mittel um 18,9 Prozentpunkte höheren Nachhaltigkeits-Score als ein durchschnittliches Unternehmen ohne Mitbestimmung. Das entspricht in einem standardisierten Modell einem Vorsprung von mehr als einem Fünftel in Hinblick auf die ESG-Bewertung. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, in der Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) die ESG-Scores von mehr als 200 im deutschen Börsenindex CDAX notierten Unternehmen auswertet. Dieser Vorsprung in Sachen Nachhaltigkeit besteht unabhängig von ebenfalls relevanten Faktoren wie Unternehmensgröße oder Eigentümerstruktur.

Gründe für das Ergebnis

Aus der Datenanalyse leiten die Forscher erste Hypothesen darüber ab, wie Mitbestimmung zu nachhaltigerem Wirtschaften führt: „Über die Arbeitnehmervertretungen wird die soziale Organisation der Unternehmen beeinflusst, sodass in diesem Bereich höhere ESG-Scores zu erwarten sind. Zudem bezieht die Mitbestimmung aber auch weitere Stakeholder mit ein, da der Fokus nicht nur auf der wirtschaftlichen Effizienz der Unternehmen liegt“. Insbesondere viele Unternehmen aus der Industrie, die vielfach stark mitbestimmt sind, seien aktuell gezwungen, ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger auszurichten.

Den Mitbestimmungsreport Nr. 79: „Unternehmensmitbestimmung und die sozialökologische Transformation. Zusammenhang zwischen Mitbestimmungsindex und ESG-Kriterien in börsennotierten Unternehmen“ finden Sie hier.


Hans-Böckler-Stiftung vom 06.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Imillian/fotolia.com

02.06.2026

Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Wer sich auf den Schutz nach dem HinSchG beruft, muss darlegen, dass eine geschützte Meldung vorliegt, eine Repressalie erfolgte und ein konkreter Schaden entstanden ist.

weiterlesen
Interne Hinweise reichen nicht immer für HinSchG-Schutz

Arbeitsrecht, Meldung

©rcx/fotolia.com

02.06.2026

Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG zeigt, dass der Diskriminierungsschutz in Deutschland praxisnäher und effektiver werden soll.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorgelegt

Meldung

©alphaspirit/fotolia.com

01.06.2026

Unternehmen bauen Maßnahmen für mehr Diversität aus

Diversität bleibt für viele deutsche Unternehmen ein fester Bestandteil moderner und zukunftsfähiger Unternehmenskultur.

weiterlesen
Unternehmen bauen Maßnahmen für mehr Diversität aus

Arbeitsrecht, Meldung

©djedzura/123rf.com

29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.