Die neue EU-Regelung, die die Mitgliedstaaten ab sofort umsetzen müssen, bietet den 182 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU umfassendere und aktualisierte Arbeitsrechte. „Die Menschen haben ein Recht auf umfassendere Informationen über ihre Arbeitsbedingungen und auf mehr Vorhersehbarkeit in ihrem täglichen Leben. Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, hochwertige Arbeitsplätze zu garantieren“, erklärte Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte.
Mit der Richtlinie erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU das Recht auf:
- ausführlichere Unterrichtung über wesentliche Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses, frühzeitig und in schriftlicher Form
- Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
- Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber; jegliche Einschränkung dieses Rechts muss aus objektiven Gründen gerechtfertigt sein
- Unterrichtung über die Arbeitsplanung mit angemessenem Vorlauf, insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen schwer vorhersehbaren Arbeitszeitplan haben oder auf Abruf arbeiten
- wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Null-Stunden-Verträgen
- schriftliche Antwort auf Ersuchen um Übergang zu einer Beschäftigungsform mit sichereren Arbeitsbedingungen
- kostenlose obligatorische Fortbildung zu den auszuführenden Aufgaben, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine solche Fortbildung anzubieten
Transparente Information über Arbeitsbedingungen
Somit erhalten jetzt weitere 2 bis 3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären oder atypischen Beschäftigungsverhältnissen (z. B. mit Teilzeit-, Zeitarbeits- und Abrufverträgen) ein Recht darauf, über ihre Beschäftigungsbedingungen informiert zu werden. Zudem verbessert sich ihr Schutz, beispielsweise durch das Recht auf größere Vorhersehbarkeit bei ihrer Arbeitszeit.
Für Arbeitgeber bestehen Vorteile darin, dass administrative Hindernisse abgebaut werden (etwa durch die Möglichkeit der elektronischen Bereitstellung von Informationen) und dass für alle Arbeitgeber in der EU gleiche Rahmenbedingungen gelten. Dies macht einen fairen Wettbewerb auf Grundlage eines gemeinsamen Mindestniveaus der Arbeitnehmerrechte möglich.
Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten hatten bis 01.08.2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Als Nächstes wird die Kommission prüfen, ob die von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen vollständig sind und der Richtlinie entsprechen, und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen.