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29.07.2025

Referentenentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 25.07.2025 den neuen Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) vorgelegt.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (kurz „Rentenpaket 2025“) ist auf dem Weg. Die Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente sind wichtige Punkte des Gesetzes, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente zu sichern und noch mehr Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter zu ermöglichen.

Weiterentwicklung der ersten Version

Die gesetzliche Rente bildet weiterhin die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Idealerweise wird die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung ergänzt. Derzeit hat allerdings nur etwa jede zweite sozialversicherungspflichtige Person einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Besonders Menschen mit geringeren Einkommen und Beschäftigte in kleinen Unternehmen haben seltener Betriebsrentenansprüche und damit ein geringeres Auskommen im Alter.

Mit dem (ersten) Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung der spezifischen steuerlichen Förderung von Geringverdienenden sowie der neuen Form tariflicher Sozialpartnermodelle wurden 2018 wichtige Impulse gesetzt. Diese Ansätze werden nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte später ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können.

Betriebsrente als selbstverständlicher Teil der Alterssicherung

„Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt der nächste wichtige Baustein der Rentenreform vor. Damit wollen wir besonders Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis weiter stärken, denn diese sind effektiv, kostengünstig und sicher. Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag werden wir es ermöglichen, sich solchen Systemen anzuschließen, damit sie ihren Mitarbeitenden einfach und unbürokratisch eine Betriebsrente anbieten können. Von der Neuregelung der Förderung profitieren zudem Menschen mit geringeren Einkommen, wozu auch viele Teilzeitkräfte gehören“, erklärt Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Ziel sei es, dass die Betriebsrente ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung werde.

Im Zuge des Rentenpakets 2025 soll das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz im September 2025 im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden. Es bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Bundesrats. Neben der Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente, die sich bereits in der Ressortabstimmung befinden, sind weitere rentenpolitische Maßnahmen, wie die Frühstartrente oder die Aktivrente geplant.


BMAS vom 24.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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