20.08.2024

SGB-III-Modernisierungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des SGB-III-Modernisierungsgesetzes beschlossen. Mit weniger Bürokratie und mehr Transparenz soll das SGB-III-Modernisierungsgesetz die Weichen stellen für eine zukunftsgerechte Arbeitsförderung.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

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Der Gesetzentwurf sieht weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung vor, die sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Bundesagentur für Arbeit von Vorteil sind. So werden die Möglichkeiten für eine Beratung und für Gespräche per Videotelefonie erweitert. In den Agenturen für Arbeit wird der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, Versicherungs- und Leistungsrecht werden vereinfacht und entlastet. Der Entwurf sieht auch die Anpassung und den Ausbau von Förderinstrumenten und die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland vor.

Kooperationsplan ersetzt Eingliederungsvereinbarung

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt. Dieser setzt auf unbürokratische Zusammenarbeit zwischen der Agentur für Arbeit und ihren arbeitsuchenden Kundinnen und Kunden, auf Vertrauen in die Eigenbemühungen und auf Eigeninitiative. Gleichzeitig bleibt die Pflicht bestehen, Jobangebote anzunehmen und an Maßnahmen teilzunehmen.

Verbesserungen beim Anerkennungsverfahren

Ab 2029 wird die Bundesagentur für Arbeit Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen zum Anerkennungsverfahren beraten. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst qualifikationsadäquat beschäftigt werden. Damit übernimmt die BA eine Aufgabe des ESF-Plus-Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“, das zurzeit Personen im Inland im Anerkennungsverfahren unterstützt.


BMAS vom 19.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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