• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Sommerzeit ist eigentlich Erholungszeit, doch für viele Berufstätige bleibt der Job auch im Urlaub präsent. Eine aktuelle Umfrage zeigt: Zwei von drei Menschen sind während ihrer Sommerferien beruflich erreichbar.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Janina Dierks/fotolia.com

Urlaubszeit heißt für die meisten nicht, dass Diensthandy und Laptop auch wirklich aus bleiben. Zwei Drittel (67 %) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub machen, sind währenddessen dienstlich erreichbar. Demgegenüber will insgesamt ein knappes Drittel (32 %) der Berufstätigen eine ungestörte Auszeit nehmen und während ihres Sommerurlaubs nicht auf berufliche Anfragen reagieren. Vor allem Selbstständige sind im Dauereinsatz: 87 % von ihnen sind im Sommerurlaub erreichbar. Aber auch unter den angestellten Berufstätigen sind es noch 63 %. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 364 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. 

Rolle von Alter, Berufsstatus und Erwartungshaltung

Nicht nur die Art der Erwerbstätigkeit, auch das Alter spielt bei der Frage nach der Erreichbarkeit eine Rolle. Unter den 50- bis 64-jährigen Erwerbstätigen sind 73 % im Sommerurlaub beruflich erreichbar, unter den 16- bis 29-jährigen Berufstätigen hingegen nur 57 %. „Homeoffice, mobiles Arbeiten und digitale Tools machen es einfacher, jederzeit und von jedem Ort arbeiten zu können – verwischen jedoch zugleich die Grenzen zwischen Beruf und Freizeit, Arbeit und Urlaub“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. 

Die Gründe für die Erreichbarkeit trotz Urlaubs sind vielfältig: Nur 15 % geben an, aus eigenem Antrieb im Urlaub erreichbar zu sein. Deutlich häufiger steckt die tatsächliche oder vermutete Erwartung anderer dahinter: 57 % derjenigen, die im Urlaub beruflich erreichbar sind, sagen, ihre Kolleginnen und Kollegen erwarteten es von ihnen, gefolgt von der Erwartung von Vorgesetzten (52 %). 40 % meinen, Kundinnen und Kunden erwarteten es, 24 % sagen dies von ihren Geschäftspartnerinnen und -partnern. 10 % sehen sich durch ihre Mitarbeitenden zur Erreichbarkeit verpflichtet. „Berufliche Anfragen im Urlaub sollten die absolute Ausnahme bleiben. Es liegt in der Verantwortung der Arbeitgeber, im Sinne eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes rechtzeitig Vertretungen zu organisieren und einvernehmlich verbindliche Regelungen für die Erreichbarkeit zu schaffen“, so Rohleder. 

Vor allem auf Anrufe und Kurznachrichten wird reagiert

Dabei sind es vor allem Kurznachrichten und Anrufe, durch die sich Berufstätige im Urlaub stören lassen. Zwei Drittel (66 %) sind per Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp erreichbar, 63 % gehen bei Anrufen ans Telefon. Rund ein Viertel (27 %) ist per Mail erreichbar, 17 % nehmen Videocalls wahr und 8 % lassen sich über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktieren. 


Bitkom vom 03.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com

03.09.2025

Streikteilnahme: Sonderzahlung gekürzt

Streikt ein Arbeitnehmer, darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld anteilig kürzen – sofern eine allgemeine Kürzungsregelung für Fehlzeiten besteht.

weiterlesen
Streikteilnahme: Sonderzahlung gekürzt

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

02.09.2025

Trotz Krise: Beschäftige halten Arbeitsplatz für sicher

Ein Großteil der Beschäftigten sieht die allgemeine Arbeitsmarktlage kritisch, bleibt aber überraschend optimistisch, was den eigenen Arbeitsplatz betrifft.

weiterlesen
Trotz Krise: Beschäftige halten Arbeitsplatz für sicher

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com

01.09.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com

26.08.2025

Probezeit: Kein Schutz für Betriebsrats-Initiatoren

Wer während der Probezeit eine Betriebsratswahl anstoßen möchte, genießt keinen automatischen Sonderkündigungsschutz.

weiterlesen
Probezeit: Kein Schutz für Betriebsrats-Initiatoren

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!