04.08.2025

Sozialer Schutz für Paketboten

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Cybrain/fotolia.com

Mit dem seit Jahren wachsenden Online-Handel nimmt auch das Auftragsvolumen der Paketbranche zu. Durch die hohe Auslastung sind die Paketdienste dazu übergegangen, einen Teil ihrer Aufträge an Subunternehmer abzugeben. Dadurch kam es immer wieder zu Schwarzgeldzahlungen, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug – zulasten der Beschäftigten.

Das Paketboten-Schutzgesetz regelt die Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche. Das heißt: Wer einen Auftrag an einen Sub­unternehmer weitergibt, haftet für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Das Bundeskabinett hat nun am 30.07.2025 beschlossen, das Gesetz zu entfristen.

Wirksamer Schutz gegen Scheinselbstständigkeit

Die Regelung war zunächst bis Ende 2025 befristet. Jetzt soll sie dauerhaft gelten, denn Evaluationsergebnisse aus dem Jahr 2023 zeigen, dass sie wirksam ist: In der Paketbranche ist der Anteil regulär sozialversichert Beschäftigter seit Inkrafttreten des Gesetzes gestiegen. Phänomene wie Scheinselbstständigkeit wurden zurückgedrängt. Große Paketdienstleister wählen ihre Subunternehmer sorgfältiger aus, um so zu vermeiden, für deren Beitragsschulden zu haften.

Damit schützt das Gesetz die Beschäftigten in der Paketzustellung, indem es den Sozialversicherungsträgern leichter gemacht wird, offene Beitragsforderungen geltend zu machen. Außerdem trägt es dazu bei, Schwarzarbeit sowie illegale Beschäftigung zurückzudrängen und Beitragsausfälle zulasten der Solidargemeinschaft zu vermeiden.

Generalunternehmerhaftung ausgeweitet

Um den Missständen in der Paketbranche entgegenzuwirken, hatte die Bundesregierung 2019 die sogenannte Nachunternehmerhaftung – oder auch Generalunternehmerhaftung – auf die Paketbranche ausgeweitet. Das heißt, dass sich Generalunternehmer von der Haftung befreien können, indem sie von den Nachunternehmern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften aus und belegen damit, dass ein Nachunternehmer die Sozialbeiträge bis dahin ordnungsgemäß abgeführt hat. Im Falle eines Verstoßes ist der Generalunternehmer dann von der Haftung befreit. In der Fleischwirtschaft und der Baubranche gilt diese Praxis bereits seit Langem.


Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com

29.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

© Calado/fotolia.com

29.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

23.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Meldung

©RobertKneschke/fotolia.com

23.09.2026

Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Gesundheitsförderung wirkt besonders dann, wenn Unternehmen sie systematisch organisieren und Führungskräfte Verantwortung übernehmen.

weiterlesen
Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.