• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherung: Bundesrat stimmt Rechengrößen 2025 zu

26.11.2024

Sozialversicherung: Bundesrat stimmt Rechengrößen 2025 zu

Zum 01.01.2025 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich. Grund sind die gestiegenen Löhne und Gehälter. Der Bundesrat hat der Verordnung über die neuen Rechengrößen abschließend zugestimmt.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Butch/fotolia.com

Die positive Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr sorgt dafür, dass die Beitragsbemessungsgrenzen zum 01.01.2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen sollen. Im Jahr 2023 betrug die Lohnzuwachsrate 6,44%. Das ist die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben wird. Zum Vergleich: 2022 lag die Lohnzuwachsrate bei 4,13% – die Anpassung der Rechengrößen fiel entsprechend niedriger aus.

Das Bundeskabinett hatte die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ Anfang November beschlossen. Der Bundesrat hat nun am 22.11.2024 zugestimmt, sodass die Verordnung zum 01.01.2025 in Kraft treten kann.

Grenzwerte in der Krankenversicherung steigen

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze einheitlich auf jährlich 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat erhöhen. 2024 waren es noch 62.100 Euro im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro im Monat.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro belaufen. 2024 waren es noch 69.300 Euro beziehungsweise 5.775 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Änderungen in der Rentenversicherung

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll Anfang des Jahres deutlich steigen – erstmals einheitlich in ganz Deutschland auf 8.050 Euro im Monat. 2024 belief sich die Grenze in den neuen Bundesländern noch auf 7.450 Euro im Monat, in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich diese Einkommensgrenze von 9.300 Euro im Monat auf 9.900 im Monat erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll für 2025 vorläufig 50.493 Euro im Jahr betragen. 2024 waren es 45.358 Euro.


Bundesrat vom 22.11.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

08.07.2025

Equal Pay: Keine Inflationsprämie für Leiharbeit

Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer haben nicht automatisch Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie, selbst wenn diese im Einsatzbetrieb gezahlt wird.

weiterlesen
Equal Pay: Keine Inflationsprämie für Leiharbeit

Meldung

©staras/fotolia.com

07.07.2025

Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Benefits sind längst mehr als freiwillige Zusatzleistungen; sie sind strategisches Instrument zur Mitarbeiterbindung und Positionierung im Arbeitsmarkt.

weiterlesen
Wie Benefits zur Geheimwaffe im War for Talent werden

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

04.07.2025

Die gläserne Decke in Großkanzleien

Obwohl ebenso viele Frauen wie Männer mit Prädikatsexamen in den 20 größten Kanzleien in Deutschland starten, werden nur 16 % Frauen als Partnerinnen berufen.

weiterlesen
Die gläserne Decke in Großkanzleien

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com

03.07.2025

Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Erreichbarkeit im Urlaub ist für viele längst zur Norm geworden, nicht selten getrieben von äußeren Erwartungen, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Sommer, Sonne, Job – wer im Urlaub dienstlich erreichbar ist

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!