21.07.2026

Start-ups: Mitarbeiter werden zu Stakeholdern

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

© Minerva Studio/fotolia.com

Viele Start-ups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Start-up verkauft wird. Insgesamt beteiligt derzeit gut jedes dritte Start-up (36%) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41% können sich das für die Zukunft vorstellen. Doch wie viele im Team profitieren, fällt sehr unterschiedlich aus.

Erfolg statt Spitzengehalt

Gut ein Viertel der Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligung (27%) bezieht die gesamte Belegschaft ein, ein weiteres knappes Drittel (32%) zumindest ausgewählte Beschäftigte. Bei den übrigen bleibt die Beteiligung auf einen kleinen Kreis beschränkt, bei 19% auf die Gründerinnen und Gründer, in weiteren 11% auf Gründungsteam und Management. „Wer keine üppigen Festgehälter zahlen kann, setzt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft auf Erfolgsbeteiligungen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Viele Start-ups haben hier noch Potenzial, indem sie größere Teile der Belegschaft beteiligen. Voraussetzung dafür sind gesetzliche Vorgaben, die wirklich einfach und steuerlich attraktiv sind.“

Virtuelle Anteile auf dem Vormarsch

Beteiligen Start-ups Beschäftigte, so setzen sie dafür meist sogenannte virtuelle Anteile ein. Dabei handelt es sich um vertraglichen Zusagen, die Beschäftigte etwa bei einem Verkauf am Erlös beteiligen, ohne dass sie zu echten Gesellschaftern mit Stimmrechten werden. 84% der Start-ups, die Beschäftigte beteiligen, tun das mittels solcher virtuellen Anteile. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als der Anteil bei 71% lag. Mit lediglich 8% werden reale Anteile inzwischen sehr viel seltener genutzt als noch im Vorjahr mit 20%. Ähnliches gilt für Anteilsoptionen, die aktuell von 11% genutzt werden, nach 23% im Jahr 2025. Einige Start-ups setzen auch mehrere dieser Möglichkeiten parallel ein.

Grundsätzlich ist die Offenheit für Mitarbeiterbeteiligung groß: Nur 17% der Start-ups schließen sie grundsätzlich aus.


Weitere Meldungen


Meldung

ilixe48/123rf.com

29.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Meldung

© Calado/fotolia.com

29.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

23.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Meldung

©RobertKneschke/fotolia.com

23.09.2026

Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Gesundheitsförderung wirkt besonders dann, wenn Unternehmen sie systematisch organisieren und Führungskräfte Verantwortung übernehmen.

weiterlesen
Gesundheitsmanagement zahlt sich aus

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.