03.09.2025

Streikteilnahme: Sonderzahlung gekürzt

Wer streikt, riskiert nicht nur Lohnkürzungen, sondern auch Einbußen beim Weihnachtsgeld. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach stellt klar, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen bei Streikteilnahme unter bestimmten Voraussetzungen kürzen dürfen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©kamasigns/fotolia.com

Nach einer Entscheidung der 10. Kammer des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 28.08.2025 (10 Ca 57/25) ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen.

Betriebsvereinbarung ist Pflicht

Voraussetzung ist aber, dass hierzu – wie im entschiedenen Fall – eine neutral für Fehlzeiten vorgesehene Kürzungsregelung besteht. Eine solche bildete im vorliegenden Fall eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Die Kammer sah in der vom Arbeitgeber daraufhin vorgenommenen Kürzung der Sonderzahlung um 1/60 pro Streiktag gegenüber Streikteilnehmern keinen Verstoß gegen ein gesetzliches oder tarifvertragliches Maßregelungsverbot.

Fazit

Das Urteil stärkt die Position der Arbeitgeber bei übertariflichen Sonderzahlungen. Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass Streiktage zu Kürzungen führen, wenn neutrale Fehlzeiten-Regeln bestehen. Dennoch bleibt die Möglichkeit zur Berufung im Streitfall offen.


ArbG Offenbach a.M. vom 02.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© dessauer/fotolia.com

27.03.2026

BAG stoppt pauschale Freistellungen nach Kündigung

Pauschale Freistellungsklauseln nach Kündigung sind unwirksam, eine begründete Freistellung im Einzelfall bleibt aber möglich.

weiterlesen
BAG stoppt pauschale Freistellungen nach Kündigung

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com

25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard

Meldung

©ChristArt/fotolia.com

18.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt

Meldung

sdecoret/123rf.com

17.03.2026

So verändert KI den Fachkräftebedarf

KI hilft auch kleineren Unternehmen bereits heute, Prozesse zu verbessern und dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken.

weiterlesen
So verändert KI den Fachkräftebedarf

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.