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29.08.2024

Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©RioPatuca Images/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat am 28.08.2024 den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen.

„Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz bringen wir ein Update auf den Weg und gewährleisten einen Unfallversicherungsschutz auf der Höhe der Zeit. Die veränderte Sicherheitslage in der Welt erfordert, dass alle im Gesetz genannten Krisenhelfergruppen einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfällen im Einsatzland erhalten. Auch sind neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zu Schule und Kita nötig“, erklärt Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Künftig sollen weitere Krisenhelferinnen und Krisenhelfer einen erweiterten Versicherungsschutz für ihre Tätigkeit im Ausland erhalten.
  • Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. Künftig werden auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen Wegen versichert, z. B. getrennt lebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.
  • Studierende genießen in Zukunft auch bei universitären Pflichtarbeiten außerhalb des räumlichen Bereichs der Hochschule den vollen Versicherungsschutz.
  • Schülerinnen und Schüler, die als Jungstudierende die Hochschule besuchen, fallen künftig unter den Versicherungsschutz.
  • Um dem erheblichen Anstieg der Bestattungskosten in den vergangenen Jahren gerecht zu werden, wird das Sterbegeld erhöht.
  • Mehr Datenaustausch – etwa zwischen Pflegekasse und Unfallversicherungsträgern bei der Feststellung eines Versicherungsfalls – soll in Zukunft für schnelle Leistungsgewährung sorgen. Die Abschaffung jährlicher Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichte oder von Sonderregelungen etwa für Seeleute soll außerdem zusätzliche Ressourcen in der gesetzlichen Unfallversicherung freisetzen.
  • Es wird ein bundeseinheitliches Verzeichnis aller Betriebsstätten aufgebaut und so für eine einheitliche und aktuelle Datenlage gesorgt. Das hilft sowohl der Unfallversicherung als auch den Arbeitsschutzbehörden der Länder. So werden die Prävention zur Verhütung von Unfällen gestärkt und die Kontrollen effizienter ausgestaltet.

BMAS vom 28.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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