• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Das EU-Parlament hat neuen Regeln zugestimmt, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

nito500/123rf.com

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden in die Lage versetzt, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden, und die Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.

Ermittlungen

Die Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungen stützt sich auf sachliche und überprüfbare Informationen, die beispielsweise von internationalen Organisationen, kooperierenden Behörden und Hinweisgebern stammen können. Dabei werden mehrere Risikofaktoren und Kriterien berücksichtigt, darunter das Vorhandensein von staatlich auferlegter Zwangsarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und geografischen Gebieten.

Konsequenzen für Unternehmen, die Zwangsarbeit einsetzen

Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht konforme Unternehmen können mit Geldstrafen belegt werden. Die Waren können wieder auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen werden, sobald das Unternehmen Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert hat.

Nächste Schritte

Die Verordnung wurde mit 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen. Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen innerhalb von drei Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.


EU-Parlament vom 23.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com

09.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

09.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Meldung

© bluedesign/fotolia.com

09.09.2026

Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Weniger Arbeitnehmerschutz verspricht Flexibilität, kann aber Vertrauen, Motivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität erheblich schwächen.

weiterlesen
Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.