• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

nito500/123rf.com

Das EU-Parlament hat neuen Regeln zugestimmt, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten.

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden in die Lage versetzt, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden, und die Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.

Ermittlungen

Die Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungen stützt sich auf sachliche und überprüfbare Informationen, die beispielsweise von internationalen Organisationen, kooperierenden Behörden und Hinweisgebern stammen können. Dabei werden mehrere Risikofaktoren und Kriterien berücksichtigt, darunter das Vorhandensein von staatlich auferlegter Zwangsarbeit in bestimmten Wirtschaftszweigen und geografischen Gebieten.

Konsequenzen für Unternehmen, die Zwangsarbeit einsetzen

Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht konforme Unternehmen können mit Geldstrafen belegt werden. Die Waren können wieder auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen werden, sobald das Unternehmen Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert hat.

Nächste Schritte

Die Verordnung wurde mit 555 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 45 Enthaltungen angenommen. Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Länder müssen innerhalb von drei Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.


EU-Parlament vom 23.04.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

16.09.2024

Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Die Kosten für die Entgeltfortzahlung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen und belasten zunehmend die deutschen Arbeitgeber.

weiterlesen
Kosten für Entgeltfortzahlung binnen 14 Jahren verdoppelt

Meldung

© mmphoto/fotolia.com

11.09.2024

EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Einer schwangeren Arbeitnehmerin muss eine angemessene Frist eingeräumt werden, um ihre Kündigung vor Gericht anfechten zu können.

weiterlesen
EuGH stärkt Kündigungsschutz für schwangere Beschäftigte

Meldung

© Holger Luck/fotolia.com

10.09.2024

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Schwarzarbeit hat eine negative gesamtgesellschaftliche Auswirkung. Das neue Gesetzesvorhaben will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren.

weiterlesen
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Meldung

©Cybrain/fotolia.com

04.09.2024

Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Eine neue Studie hat untersucht, warum Unternehmen und Bewerber nicht zusammenfinden. Ergebnis: Betriebe werben nicht dort, wo Jugendliche suchen.

weiterlesen
Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!