• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

16.05.2024

Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Andrey Popov/fotolia.com

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich mit der Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsvorsitzenden befasst.

Die Beschwerden des Betriebsrats und des Betriebsratsvorsitzenden gegen den Beschluss 1 BV 35/23 des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 10.08.2023, durch den die Zustimmung des Betriebsrats zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzt worden ist, waren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm erfolgreich (Beschluss vom 10.05.2024 – 12 TaBV 115/23).

Darum ging es im Streitfall

Antragstellerin und Beschwerdegegnerin war ein Bielefelder Maschinenbau-Unternehmen. Diese Arbeitgeberin beabsichtigte, dem für Betriebsratsarbeit freigestellten Vorsitzenden des für ihren Betrieb zuständigen Betriebsrats eine außerordentliche Verdachtskündigung auszusprechen. Sie berief sich u.a. auf den dringenden Verdacht der unzutreffenden Dokumentation der „Arbeitszeit“ und einen dadurch bei ihr aufgrund der Auszahlung von Vergütung für „Mehrarbeitsstunden“ entstandenen Vermögensschaden. Der Betriebsrat erteilte die Zustimmung zum Ausspruch der beabsichtigten außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung nicht.

Kein wichtiger Grund ersichtlich

Auf die Beschwerden wurde der Beschluss des Arbeitsgerichts durch die Entscheidung der 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10.05.2024 abgeändert und der Antrag der Arbeitgeberin abgewiesen. Es bestehen zwar Verdachtsmomente, jedoch liegt kein für den Ausspruch einer beabsichtigten Verdachtskündigung erforderlicher dringender Verdacht der Pflichtverletzung vor. Es sind auch andere Geschehensabläufe denkbar, die den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nicht rechtfertigen würden. Daher fehlt es an einem wichtigen Grund zur Rechtfertigung der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung.

Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


LAG Hamm vom 10.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Cybrain/fotolia.com

04.09.2024

Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Eine neue Studie hat untersucht, warum Unternehmen und Bewerber nicht zusammenfinden. Ergebnis: Betriebe werben nicht dort, wo Jugendliche suchen.

weiterlesen
Azubi-Suche: Weniger Facebook, mehr YouTube

Meldung

©RioPatuca Images/fotolia.com

29.08.2024

Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen

Mit dem Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz werden Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet.

weiterlesen
Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz beschlossen

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

27.08.2024

Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn legt nahe, die Formulierungen „Digital Native“ in Stellenanzeigen auf jeden Fall zu vermeiden.

weiterlesen
Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei Einstellung

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

21.08.2024

BAG zum Arbeitgeberzuschuss bei betrieblicher Altersversorgung

Tarifliche Regelungen können den gesetzlichen Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss bei betrieblicher Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ausschließen.

weiterlesen
BAG zum Arbeitgeberzuschuss bei betrieblicher Altersversorgung

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!