• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verlängerung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

20.09.2022

Verlängerung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

Bis zum Ende des Jahres besteht der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld weiterhin fort. Dies hat das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Mit der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung werden bis zum 31.12.2022 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert, um den Betrieben in dieser schwierigen und von Unsicherheiten geprägten Zeit die Möglichkeit zu geben, unter erleichterten Bedingungen kurzfristig in Kurzarbeit gehen zu können.

Planungssicherheit durch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld

„Dank der Kurzarbeit haben wir in den vergangenen, von der COVID-19-Pandemie geprägten Jahren viele Arbeitsplätze sichern können“, erklärt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens im kommenden Herbst und Winter ist jedoch ebenso unsicher wie die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Daher sorgen wir mit der vorliegenden Verordnung dafür, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter trägt und Arbeitsplätze sichert.“ Den Betrieben könne man so über den 30.09.2022 hinaus Planungssicherheit durch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld geben.

Einzelheiten zur Kurzarbeitergeldzugangsverordnung

Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 % abgesenkt. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse auch im vierten Quartal stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden.

Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung in Kraft. Nähere Informationen zur Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) finden Sie hier.


BMAS vom 14.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©GregBrave/fotolia.com

05.11.2024

Der weite Weg zur Entgeltgleichheit

2022 entsprach der Gender Pay Gap, also der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn, 18 % oder 4,46 Euro.

weiterlesen
Der weite Weg zur Entgeltgleichheit

Meldung

©Mike Mareen/fotolia.com

29.10.2024

Mehrheit der Arbeitnehmenden unterstützt Energiewende

Die Mehrheit der deutschen Arbeitnehmenden unterstützt die Energiewende, zeigt jedoch Bedenken wegen wirtschaftlicher Folgen und Versorgungssicherheit.

weiterlesen
Mehrheit der Arbeitnehmenden unterstützt Energiewende

Meldung

©bluedesign/fotolia.com

25.10.2024

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das BAG entschied, dass ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung für den Status als außertariflicher Angestellter ausreicht.

weiterlesen
BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

24.10.2024

Betriebsratswahl im Homeoffice

Der Wahlvorstand kann abwesenden Arbeitnehmern die Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe ohne Antrag zusenden, entschied das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl im Homeoffice

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!