• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Verstöße gegen schriftlich fixierte Arbeitsbedingungen

21.06.2022

Verstöße gegen schriftlich fixierte Arbeitsbedingungen

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, wonach die Behörden der Zollverwaltung für die Überprüfung der schriftlichen Nachweise nach dem Nachweisgesetz (NachwG) zuständig sein sollen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Coloures-Pic/fotolia.com

Dies hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (20/2245) zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1636) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen formuliert.

Arbeitsbedingungen sind aufzuzeichnen

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Sachlich zuständig für diese Kontrolle sei die fachlich zuständige oberste Landesbehörde. Da die Länder bereits jetzt Bundesgesetze ausführten, die auf arbeitsrechtlichen Begrifflichkeiten beruhen, seien zudem Grundqualifikationen in den Ländern vorhanden, schreibt die Regierung.

Kontrolle des NachwG dient der Transparenz im Arbeitsverhältnis

„Die Behörden der Zollverwaltung haben dagegen nicht die Aufgabe, das NachwG zu kontrollieren und zu sanktionieren. Die Kontrolle des NachwG dient der Transparenz im Arbeitsverhältnis und nicht der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Zudem liegt ein Schwerpunkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der organisierten Formen von Schwarzarbeit und nicht auf der bloßen Verfolgung von individualrechtlichen Nachweisverstößen“, erläutert die Regierung weiter.


Dt. Bundestag vom 16.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©magele-picture/fotolia.com

20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©Zerbor/fotolia.com

18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Meldung

©stockWERK/fotolia.com

18.02.2026

Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Gesellschaftsverträge dürfen im Rahmen der Privatautonomie Altersgrenzen für Organmitglieder vorsehen, sofern keine unsachliche Diskriminierung vorliegt.

weiterlesen
Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Meldung

©p365.de/fotolia.com

13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen (ZAU)

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.