• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wann darf der Arbeitgeber das Aussehen der Mitarbeiter mitbestimmen?

07.08.2024

Wann darf der Arbeitgeber das Aussehen der Mitarbeiter mitbestimmen?

Darf der Chef die Farbe der Hose der Mitarbeitenden bestimmen? Ein Gericht sagt: ja! In bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber bei dem Erscheinungsbild von Mitarbeitern mitbestimmen.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©alphaspirit/fotolia.com

Kürzlich entschied das LAG Düsseldorf, dass Arbeitgeber in bestimmten Fällen die Farbe der Arbeitskleidung ihrer Mitarbeitenden vorschreiben dürfen. Ein Mitarbeiter war entlassen worden, weil er statt der vorgeschriebenen roten Hose eine schwarze trug. Das LAG Düsseldorf bestätigte die Kündigung.

Persönlichkeitsrecht vs. Weisungsrecht: Ein Balanceakt

Arbeitgeber dürfen nur mit einer guten Begründung Vorgaben zum Aussehen ihrer Mitarbeitenden machen. Dies ist ein Balanceakt zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und dem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Im Fall der roten Hose handelte es sich um Schutzkleidung. Doch wie weit dürfen diese Vorgaben gehen? Grundsätzlich entscheiden Mitarbeitende selbst, was sie anziehen. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers kann jedoch unter bestimmten Bedingungen Vorgaben zum Aussehen umfassen. Hygienische Gründe oder Sicherheitsvorschriften können solche Vorgaben rechtfertigen. Auch eine einheitliche „Corporate Identity“ kann zur Einführung einer Dienstuniform führen.

Körpergewicht und Eignung: Wo liegt die Grenze?

Das Körpergewicht allein ist kein zulässiger Beurteilungsmaßstab. Starkes Übergewicht kann jedoch dazu führen, dass die Arbeit nicht vertragsgerecht erbracht wird, was eine Kündigung rechtfertigen könnte. Arbeitnehmende mit Kundenkontakt müssen möglicherweise strengere Vorgaben einhalten. Diese betreffen meist nur das Erscheinungsbild während der Arbeitszeit und sind in der Regel wirksam, solange sie das Privatleben nicht beeinträchtigen.

Wandel der gesellschaftlichen Akzeptanz

Der gesellschaftliche Wandel spielt ebenfalls eine Rolle. Was früher unvorstellbar war, ist heute akzeptiert. Bärte, Tattoos und lockere Kleidung werden in vielen Branchen toleriert. Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen je nach Branche erheblich.

Keine Diskriminierung erlaubt

Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild dürfen nicht diskriminierend sein. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Entscheidungen müssen gerechtfertigt und dürfen nicht diskriminierend sein.

Betriebsvereinbarung: Klarheit schaffen

„Um klare Regeln zu schaffen, sollten Vorgaben zum Aussehen in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. Damit akzeptieren die Mitarbeitenden diese Regelungen und riskieren eine Abmahnung oder Kündigung, wenn sie sich weigern, die Vorgabe umzusetzen. Der Betriebsrat hat bei Regelungen über eine einheitliche Dienstkleidung ein Mitbestimmungsrecht“, erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.


VDAA / HMS Barthelmeß Görzel vom 04.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©alphaspirit/123rf.com

03.07.2026

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Das Reformpaket zeigt den politischen Willen, Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und zugleich sozial stabil zu halten.

weiterlesen
Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Meldung

©momius/fotolia.com

30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Meldung

sdecoret/123rf.com

26.06.2026

KI-Diskriminierung: Reicht das AGG noch aus?

Der Bundesrat fordert, Diskriminierungsrisiken durch KI und automatisierte Entscheidungssysteme im AGG stärker zu berücksichtigen.

weiterlesen
KI-Diskriminierung: Reicht das AGG noch aus?

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.