• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere Maßnahmen für inklusiven Arbeitsmarkt

22.05.2023

Weitere Maßnahmen für inklusiven Arbeitsmarkt

Der Bundesrat hat einem Gesetz aus dem Bundestag zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgen soll. Dies soll unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber erreicht werden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©rcx/fotolia.com

Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Höhere Ausgleichsabgabe

Dies soll unter anderem durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber erreicht werden, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für kleinere Arbeitgeber sind wie bisher Sonderregelungen vorgesehen.

Schon bislang müssen Arbeitgeber auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Diese Regelung gilt für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird eine Ausgleichsabgabe fällig: 140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis 5 %, 245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis weniger als 3 % und 360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %. Das Gesetz sieht eine neue vierte Staffel vor: Liegt die Beschäftigungsquote bei 0 %, sind 720 Euro zu zahlen.

Zu viele Arbeitgeber beschäftigten keine Schwerbehinderten

Die Gesetzesbegründung verweist darauf, dass noch immer etwa 45.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber – rund ein Viertel – keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigten. Diese Arbeitgeber sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen als diejenigen Arbeitgeber, die wenigstens in geringem Maße schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Weitere Neuerungen

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren.

Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes wird eine Genehmigungsfiktion nach sechs Wochen eingeführt, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.

Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit wird aufgehoben, dadurch soll sichergestellt werden, dass auch nach Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss – soweit nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich – gewährt werden kann.

Außerdem richtet das Gesetz den Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung neu aus.

Weitere Schritte

Das Gesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zum größten Teil am 01.01.2024, einzelne Vorschriften auch bereits früher.


Bundesrat vom 12.05.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©BachoFoto/fotolia.com

24.10.2025

Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem neuesten Urteil die Position von Arbeitnehmerinnen im Kampf gegen Entgeltdiskriminierung gestärkt.

weiterlesen
Entgelttransparenz: BAG kippt Hürde für Klage auf Gleichstellung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com

24.10.2025

Verfassungsgericht stärkt Religionsfreiheit kirchlicher Arbeitgeber

Mit seinem Urteil stärkt das BVerfG das Recht kirchlicher Arbeitgeber, Bewerber nach religiösen Kriterien auszuwählen, sofern ein Zusammenhang zum Stellenprofil besteht.

weiterlesen
Verfassungsgericht stärkt Religionsfreiheit kirchlicher Arbeitgeber

Meldung

©peshkova/123rf.com

22.10.2025

Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI

Die Nutzung von KI-Tools durch Mitarbeitende nimmt deutlich zu, oft unreguliert und über private Zugänge. Unternehmen sollten daher jetzt handeln.

weiterlesen
Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI

Meldung

©jat306/fotolia.com

21.10.2025

Bürokratie: Jeder Zehnte stellt extra Personal ein

325.000 zusätzliche Arbeitskräfte wurden in drei Jahren eingestellt, weil Betriebe die wachsende Bürokratie allein nicht mehr bewältigen konnten.

weiterlesen
Bürokratie: Jeder Zehnte stellt extra Personal ein

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!