• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft

04.03.2024

Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft

Mit den Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Anwerbung von geeigneten Fach- und Arbeitskräften für die deutsche Wirtschaft erleichtert werden.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Am 01.03.2024 sind weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt. Diese ermöglicht es Fachkräften aus dem Arbeitsland, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erst nach der Einreise zu beantragen.

Weiter werden die Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung erweitert. Sie dürfen künftig in allen nicht-reglementierten Berufen arbeiten, sofern sie einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- und Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Voraussetzung ist zudem, dass ihr Gehalt mindestens 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt (2024: 40.770 Euro Bruttojahresgehalt) oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Bereits im November letzten Jahres sind die neuen Regelungen zur „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte in Kraft getreten.

„Make it in Germany“ begleitet die Novellierung

Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ begleitet unter Federführung des BMWK die gesetzlichen Neuerungen kommunikativ. Es informiert Fachkräfte aus dem Ausland und deutsche Unternehmen über Bestimmungen, Prozesse und Themen der Fachkräfteeinwanderung. Neben den mehrsprachigen Informationstexten, Grafiken und interaktiven Tools auf der Website unterstützt das Projekt durch multimediale Angebote wie Videos, Praxisleitfäden für Arbeitgeber, mit einer Jobbörse sowie einem individuellen Beratungsangebot (Hotline). „Make it in Germany” macht im In- und Ausland auf die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung mithilfe von Online-Werbung, sozialen Medien, Webinaren und einem Newsletter aufmerksam.

Informationspaket für Arbeitgeber

Neu auf dem Portal ist unter anderem eine Willkommensmappe für Arbeitgeber. Diese unterstützt die Integration ausländischer Fachkräfte durch ein Informationspaket zu den ersten Schritten nach der Einreise und zum Leben in Deutschland. Arbeitgeber können diese durch Informationen zum eigenen Betrieb sowie der Region ergänzen. Die so individualisierte Mappe kann neuen Mitarbeitenden bereits vor der Einreise digital übermittelt werden – als Zeichen betrieblicher Willkommenskultur.


BMWK vom 29.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Arbeitsrecht, Meldung

©Butch/fotolia.com

23.06.2026

Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Verletzt ein Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten, darf die DRV die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte schätzen.

weiterlesen
Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Arbeitsrecht, Meldung

©GregBrave/fotolia.com

22.06.2026

DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung

Der Frauenanteil in den obersten Führungsebenen der DAX-Konzerne ist gestiegen, dennoch bleiben Frauen im Top-Management deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung

Meldung

©asbe24/fotolia.com

19.06.2026

BAG stärkt Eltern: Kündigungsschutz auch bei aufgeteilter Elternzeit

Aufgeteilte Elternzeit schützt Arbeitnehmer auch schon vor Beginn jedes einzelnen Elternzeitabschnitts vor einer Kündigung, entschied das BAG.

weiterlesen
BAG stärkt Eltern: Kündigungsschutz auch bei aufgeteilter Elternzeit

Meldung

andreypopov/123rf.com

17.06.2026

Urlaubsgeld bleibt selten

Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine wichtige finanzielle Entlastung, doch eine aktuelle Auswertung zeigt große Unterschiede.

weiterlesen
Urlaubsgeld bleibt selten

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.