• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft

04.03.2024

Weitere Regelungen des neuen Fachkräfteeinwanderungsrechts in Kraft

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©MK-Photo/fotolia.com

Mit den Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Anwerbung von geeigneten Fach- und Arbeitskräften für die deutsche Wirtschaft erleichtert werden.

Am 01.03.2024 sind weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt. Diese ermöglicht es Fachkräften aus dem Arbeitsland, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erst nach der Einreise zu beantragen.

Weiter werden die Beschäftigungsmöglichkeiten von Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung erweitert. Sie dürfen künftig in allen nicht-reglementierten Berufen arbeiten, sofern sie einen im Herkunftsland anerkannten Berufs- und Hochschulabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben. Voraussetzung ist zudem, dass ihr Gehalt mindestens 45 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt (2024: 40.770 Euro Bruttojahresgehalt) oder der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Bereits im November letzten Jahres sind die neuen Regelungen zur „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte in Kraft getreten.

„Make it in Germany“ begleitet die Novellierung

Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ begleitet unter Federführung des BMWK die gesetzlichen Neuerungen kommunikativ. Es informiert Fachkräfte aus dem Ausland und deutsche Unternehmen über Bestimmungen, Prozesse und Themen der Fachkräfteeinwanderung. Neben den mehrsprachigen Informationstexten, Grafiken und interaktiven Tools auf der Website unterstützt das Projekt durch multimediale Angebote wie Videos, Praxisleitfäden für Arbeitgeber, mit einer Jobbörse sowie einem individuellen Beratungsangebot (Hotline). „Make it in Germany” macht im In- und Ausland auf die neuen Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung mithilfe von Online-Werbung, sozialen Medien, Webinaren und einem Newsletter aufmerksam.

Informationspaket für Arbeitgeber

Neu auf dem Portal ist unter anderem eine Willkommensmappe für Arbeitgeber. Diese unterstützt die Integration ausländischer Fachkräfte durch ein Informationspaket zu den ersten Schritten nach der Einreise und zum Leben in Deutschland. Arbeitgeber können diese durch Informationen zum eigenen Betrieb sowie der Region ergänzen. Die so individualisierte Mappe kann neuen Mitarbeitenden bereits vor der Einreise digital übermittelt werden – als Zeichen betrieblicher Willkommenskultur.


BMWK vom 29.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com

19.07.2024

Mehrheit der Mitarbeitenden befürchtet Stellenabbau wegen KI

Auf die Frage, ob der Einsatz von KI zum Verlust von Arbeitsplätzen führen wird, antwortet die Mehrheit der Befragten (59 %) in Deutschland mit einem „Ja“.

weiterlesen
Mehrheit der Mitarbeitenden befürchtet Stellenabbau wegen KI

Meldung

©sharpi1980/fotolia.com

17.07.2024

Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 %.

weiterlesen
Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt 2025 stabil

Meldung

©Janina Dierks/fotolia.com

12.07.2024

Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

Ein knappes Drittel (31 %) der Berufstätigen will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Der Rest bleibt erreichbar.

weiterlesen
Mehrheit der Berufstätigen ist im Sommerurlaub beruflich erreichbar

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

08.07.2024

Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können eigenen Betriebsrat wählen

Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebiets tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können einen eigenen Betriebsrat wählen.

weiterlesen
Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können eigenen Betriebsrat wählen

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!