• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Wie wird betrieblicher Infektionsschutz künftig gewährleistet?

07.02.2023

Wie wird betrieblicher Infektionsschutz künftig gewährleistet?

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 02.02.2023 vorfristig ausgelaufen. Um Infektionen in Betrieben und Büros möglichst zu vermeiden, hat das Bundesarbeitsministerium Empfehlungen veröffentlicht.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©tomertu/123rf.com

An die Stelle verpflichtender Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz treten nun Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums. Arbeitgeber können diese bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, etwa der Grippe.

Was gilt für medizinische Einrichtungen?

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind weiterhin corona-spezifische Regelungen laut Infektionsschutzgesetz zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektions­schutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung bis 31.03.2023 verlängert.

Diese Regeln gelten für Kurzarbeiter

Kurzarbeitergeld kann nach wie vor gezahlt werden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sind. Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Die Regelungen wurden um sechs Monate verlängert und gelten nun bis 30.06.2023. Auch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer können bis Ende Juni 2023 Kurzarbeitergeld erhalten.

Den betroffenen Betrieben wird damit auch für den Fall Planungssicherheit gegeben, dass sich die durch die weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit ausgelöste Lieferkettenproblematik in Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine weiter verschärfen sollte.


Bundesregierung vom 32.02.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Imillian/fotolia.com

27.01.2026

Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Das ArbG Offenbach hat die fristlose Kündigung eines Chefjustiziars für unwirksam erklärt, die ordentliche Kündigung jedoch wegen Pflichtverletzungen bestätigt.

weiterlesen
Whistleblower-Fall: ArbG kippt fristlose Kündigung des General Counsel

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Meldung

©stadtratte/fotolia.com

22.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


ZAU Zeitschrift plus Datenbank

Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Sichern Sie sich das ZAU Gratis-Paket: 1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos.