• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

06.05.2024

Workation-Angebot ist Pflicht für Arbeitgeber

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©travnikovstudio/fotolia.com

Arbeitgeber ohne ein Workation-Angebot schließen fast ein Drittel der potenziellen Bewerber*innen aus, zeigt die neue PwC-Studie „Workation zwischen Wunsch und Wirklichkeit 2024“.

Der Trend zu Workation, also zum mobilen Arbeiten aus dem Ausland, dauert auch in wirtschaftlich volatileren Zeiten an. Viele Beschäftigte erwarten von ihren Arbeitgebern, dass sie es ihnen ermöglichen, mobil aus dem Ausland zu arbeiten. Für deutlich mehr als die Hälfte der Befragten (57 %) ist ein Workation-Angebot sogar ein wichtiges Kriterium bei der Jobwahl. Dies sind unter anderem die Ergebnisse der zweiten Workation-Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC, die nun unter dem Titel „Workation zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Wie Berufstätige in Deutschland im Jahr 2024 auf mobile Arbeit aus dem Ausland blicken“ erschienen ist. Für die Studie hat PwC 1.000 Arbeitnehmer*innen in Deutschland zwischen 18 und 65 Jahren, deren Arbeit das Homeoffice nicht ausschließt, bevölkerungsrepräsentativ befragt.

Verzicht auf Workation bedeutet klare Nachteile im „War for Talents“

Weitere Studienergebnisse lauten: Fast jeder dritte Beschäftigte (30 %) würde sogar ein Stellenangebot ausschlagen, wenn das jeweilige Unternehmen keine Möglichkeit zur Workation bietet; bei den 18- bis 29-Jährigen äußerten sich sogar 45 % so. Arbeitgeber, die es ihren Angestellten nicht erlauben, mobil aus dem Ausland zu arbeiten, verringern also ihren Pool an potenziellen Bewerber*innen um fast ein Drittel.

Gut die Hälfte der Arbeitnehmer*innen kann ein Workation-Angebot nutzen

Aber wie sieht derzeit die Wirklichkeit in puncto Workation aus? Dass die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten im Ausland für viele Beschäftigte wichtig ist, erkennen immer mehr Unternehmen: 18 % der befragten Arbeitnehmer*innen gaben an, dass ihr Arbeitgeber im vergangenen Jahr erstmals ein entsprechendes Angebot etabliert habe. 14 % erklärten, sie könnten ein erweitertes Angebot nutzen. Insgesamt kann etwas mehr als die Hälfte der Befragten (51 %) mobil aus dem Ausland arbeiten – und zwar durchschnittlich 40,5 Tage pro Jahr. Das sind deutlich mehr Tage als bei der Befragung im Jahr 2023 (30,3 Tage). Für Workation interessieren sich insgesamt knapp zwei Drittel (64 %) der Arbeitnehmer*innen, genauso viele wie im Vorjahr.

„Workation entwickelt sich vom Hype zu einem etablierten Angebot, gerade bei den Jüngeren: 80 % der 18- bis 29-Jährigen sind Workation-affin. Bei den 60- bis 65-Jährigen ist es zwar erst knapp die Hälfte. Doch im Vorjahr waren es bei den Älteren erst 43 %“, erklärt Christina Neugirg, Director bei PwC Deutschland. Workation gewinnt also über alle Generationen hinweg an Bedeutung.

Konkrete Workation-Regelungen sind (zu) oft noch unbekannt

„Auffällig ist ein gewisser ‚Gender Gap‘ beim mobilen Arbeiten aus dem Ausland: Während sich 68 % der männlichen Beschäftigten für Workation interessieren, sind es bei den Frauen nur 60 %“, sagt PwC-Expertin Christina Neugirg. Das hängt vermutlich damit zusammen, dass Frauen nach wie vor einen großen Teil der Carearbeit übernehmen und sich deshalb schlechter vorstellen können, Workation in ihren (beruflichen) Alltag zu integrieren.

Die Studie zeigt zudem: Viele Arbeitgeber kommunizieren zum Thema Workation noch nicht gut genug. So kennen beispielsweise 19 % der befragten Arbeitnehmer*innen die aktuelle Workation-Regelung in ihrem Unternehmen nicht. Und etwa genauso viele Beschäftigte (18 %) wissen nicht, wie viele Workation-Tage sie pro Jahr nutzen dürfen.

In den Unternehmen, die Workation anbieten, kennt nur eine knappe Mehrheit der Angestellten (52 %) den festgelegten Prozess, um das mobile Arbeiten aus dem Ausland zu beantragen. Gut ein Viertel der Beschäftigten (28 %) weiß zwar, dass es einen Prozess gibt, kennt aber dessen Details nicht – und fast jeder fünfte Arbeitnehmende (19 %) weiß nicht einmal, ob es überhaupt einen festgelegten Antragsprozess gibt. „Klare, vom Unternehmen definierte Regelungen sind enorm wichtig. Denn sie reduzieren die Haftungs- und sonstige Risiken im Zusammenhang mit Workation deutlich“, sagt Dr. Jana-Denise Weber von PwC. „Denn eines darf man nicht vergessen: So attraktiv ein Arbeitswinter im Süden für viele Beschäftigte ist – Workation bringt gewisse steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke mit sich. Die sollten Unternehmen auf jeden Fall vorab prüfen, um späteren Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden.“


PwC vom 02.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com

16.05.2024

Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Kann die Zustimmung des Betriebsrats zum Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden ersetzt werden?

weiterlesen
Verdachtskündigung des Betriebsratsvorsitzenden

Meldung

©mstaniewski/fotolia.com

14.05.2024

Pilot ohne Flugzeug ist abhängig beschäftigt

Die Tätigkeit eines Piloten ist nicht anders zu bewerten als die eines Kraftfahrers ohne eigenes Kfz. In beiden Fällen hat der Beschäftigte keine eigenen Betriebsmittel.

weiterlesen
Pilot ohne Flugzeug ist abhängig beschäftigt

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

08.05.2024

Fachkräfte-Nachfrage ungebremst – Starke Zuwächse bei Finanzfachkräften, IT-Experten und Juristen

Mit einem Zuwachs von 43 Prozentpunkten verzeichnet der Hays-Fachkräfte-Index im ersten Quartal deutlich mehr Stellengesuche als in Q4 2023.

weiterlesen
Fachkräfte-Nachfrage ungebremst – Starke Zuwächse bei Finanzfachkräften, IT-Experten und Juristen

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com

03.05.2024

Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Viele Menschen wollen beruflich kürzertreten. Diese Entwicklung gefährdet jedoch den Wohlstand. Deutschland kann es sich laut IW Köln nicht leisten, Arbeitszeiten zu verkürzen.

weiterlesen
Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!