• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zum Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung

01.08.2023

Zum Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Einstellung

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass der Betriebsrat einer Einstellung widersprechen kann, wenn die in einer Betriebsvereinbarung vereinbarte Ausschreibungsfrist nicht eingehalten wurde.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Gina Sanders/fotolia.com

Nach § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung unter anderem nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigern, wenn die Einstellung gegen Bestimmungen in einer Betriebsvereinbarung verstößt und nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG, wenn eine erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist.

Darum ging es im Streitfall

Die Arbeitgeberin schrieb die Stelle „Projektleiter/in Datacenter Services“ unter dem 18.02.2022 mit einer Bewerbungsfrist bis zum 18.03.2022 aus. Die für die Ausschreibung einschlägige Gesamtbetriebsvereinbarung regelt, dass jeder Arbeitsplatz intern auszuschreiben ist und die Ausschreibungsfrist vier Wochen ab Eingang der Ausschreibung bei dem Betriebsrat beträgt. Die Ausschreibung leitete die Arbeitgeberin dem Betriebsrat erst am 24.02.2022, also nur gut drei Wochen vor Ende der Ausschreibungsfrist, zu.

Betriebsrat hat Erfolg vor dem Arbeitsgericht

Im Gerichtsverfahren berief sich der Arbeitgeber darauf, es handele sich lediglich um einen Obliegenheitsverstoß, der den Betriebsrat nicht zum Widerspruch gem. § 99 Abs. 2 Nrn. 1, 5 BetrVG berechtige.

Das Arbeitsgericht Köln hat mit inzwischen rechtskräftigem Beschluss vom 13.01.2023 (23 BV 67/22) entschieden, dass der Verstoß gegen die in der Betriebsvereinbarung geregelten Fristen den Betriebsrat zum Widerspruch berechtigte.


ArbG Köln vom 26.07.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com

14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©MK-Photo/fotolia.com

10.11.2025

In diesen Branchen ist der Fachkräftemangel am größten

In den zehn Branchen mit den größten Engpässen konnten insgesamt über 260.000 Stellen rechnerisch nicht besetzt werden.

weiterlesen
In diesen Branchen ist der Fachkräftemangel am größten

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©pattilabelle/fotolia.com

05.11.2025

So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Die Auszahlung und Höhe des Weihnachtsgeldes variieren stark je nach Branche, Region, Beschäftigungsform und Unternehmenspraxis.

weiterlesen
So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!