02.04.2024

Zur Diskriminierung Schwerbehinderter

Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung, entschied das Arbeitsgericht Siegburg.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Andrey Popov/fotolia.com

Im Streitfall hatte sich der an Diabetes erkrankte, schwerbehinderte Kläger sich unter Hinweis auf seine Schwerbehinderung im Januar 2023 auf eine von der Stadt ausgeschriebene Ausbildungsstelle als Straßenwärter beworben. Er erhielt eine Einstellungszusage vorbehaltlich einer noch durchzuführenden ärztlichen Untersuchung. Der Arzt kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger wegen seiner Diabetes-Erkrankung nicht für die vorgesehene Ausbildungsstelle geeignet sei. Die Einstellungszusage wurde daraufhin zurückgenommen. Der Kläger erhob Klage auf Entschädigung wegen einer aus seiner Sicht erfolgten Diskriminierung als schwerbehinderter Mensch.

Kein Verstoß gegen das AGG

Mit Urteil vom 20.03.2024 (3 Ca 1654/23) wies das Arbeitsgericht Siegburg die Klage ab. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG waren für die 3. Kammer nicht erkennbar. Der Kläger sei von der Beklagten wegen seiner Behinderung nicht schlechter behandelt worden als vergleichbare nichtbehinderte Bewerber. Die Stadt habe bei der Entscheidung, den Kläger nicht einzustellen, nicht auf seine Behinderung abgestellt. Vielmehr habe man den Kläger ungeachtet seiner Behinderung gerade einstellen wollen und ihm demgemäß eine Einstellungszusage erteilt, diese jedoch vom Ergebnis einer gesundheitlichen Eignungsuntersuchung bzw. seiner Eignung abhängig gemacht. Diese gesundheitliche Eignung sei dann von dem von ihr beauftragten Arzt verneint worden, woraufhin die Beklagte unter Berufung auf den zum Ausdruck gekommenen Vorbehalt ihre Einstellungszusage zurückgezogen habe.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.


ArbG Siegburg vom 26.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com

05.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Meldung

©Sikov/fotolia.com

31.01.2025

Bundesregierung beschließt Aktionsplan „E-Commerce“

Der Aktionsplan „E-Commerce“ sieht u.a. verbraucherschützende Maßnahmen vor sowie die Überprüfung der Pflichten von sehr großen E-Commerce-Plattformen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Aktionsplan „E-Commerce“

Meldung

© ra2 studio / fotolia.com

30.01.2025

Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die elektronische Bereitstellung von Entgeltabrechnungen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

weiterlesen
Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument

Meldung

©adiruch/fotolia.com

29.01.2025

EGMR richtet Ethikrat ein

Die Einrichtung eines Ethikrats zeigt, dass sich der EGMR aktiv darum bemüht, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit und Integrität seiner Richter zu stärken.

weiterlesen
EGMR richtet Ethikrat ein

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!