• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Sozialversicherungspflicht einer Rechtsanwaltsgesellschaft

29.06.2022

Zur Sozialversicherungspflicht einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Streitfall klargestellt, dass die Sozialversicherungspflicht in einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht ausgeschlossen ist.

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

©Thomas Reimer/fotolia.com

Rechtsanwälte, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, können aufgrund abhängiger Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein. Dies ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 28.06.2022 entschieden und damit die Revisionen von fünf Rechtsanwälten zurückgewiesen (B 12 R 4/20 R).

Auf die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht kommt es an

Bei Rechtsanwaltsgesellschaften kommt es – wie allgemein bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung – für die Frage einer Versicherungspflicht aufgrund Beschäftigung der Gesellschafter-Geschäftsführer darauf an, ob sie über die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht verfügen, die Geschicke des Unternehmens zu bestimmen. Etwas anderes gilt nicht für Rechtsanwälte, die in einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind. Ganz allgemein schließt die Bundesrechtsanwaltsordnung eine Tätigkeit von Rechtsanwälten in einem Anstellungsverhältnis und damit in abhängiger Beschäftigung nicht aus. Dies gilt auch in einer Rechtsanwaltsgesellschaft, denn die Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung gewährleisten lediglich die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Als Geschäftsführer können sie in das Unternehmen eingegliedert sein und Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegen.

Die Struktur der Rechtsanwaltsgesellschaft im Streitfall

In Anwendung dieser Maßstäbe hat der Senat die Urteile der Vorinstanzen bestätigt und die Revisionen zurückgewiesen. Jeder der fünf Kläger verfügte als Minderheitsgesellschafter mit einem Geschäftsanteil von ursprünglich 20 vom Hundert, später 25 vom Hundert nicht über die gesellschaftsrechtliche Rechtsmacht, die Geschicke der Rechtsanwaltsgesellschaft zu bestimmen. Die Geschäftsführerverträge enthalten zudem typische Regelungen für eine abhängige Beschäftigung.


BSG vom 28.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©MK-Photo/fotolia.com

10.11.2025

In diesen Branchen ist der Fachkräftemangel am größten

In den zehn Branchen mit den größten Engpässen konnten insgesamt über 260.000 Stellen rechnerisch nicht besetzt werden.

weiterlesen
In diesen Branchen ist der Fachkräftemangel am größten

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com

07.11.2025

Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Die soziale Herkunft hat einen erheblichen Einfluss auf das berufliche Fortkommen, stärker als Alter, Geschlecht oder ethnische Zugehörigkeit.

weiterlesen
Soziale Herkunft bleibt für viele ein Karrierehemmnis

Meldung

©pattilabelle/fotolia.com

05.11.2025

So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Die Auszahlung und Höhe des Weihnachtsgeldes variieren stark je nach Branche, Region, Beschäftigungsform und Unternehmenspraxis.

weiterlesen
So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com

03.11.2025

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn bis 2027 in zwei Stufen um insgesamt knapp 14% zu erhöhen: auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.

weiterlesen
Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:


Haben wir Ihr Interesse für die ZAU geweckt?

Testen Sie kostenlos zwei Ausgaben inkl. Datenbankzugang!