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Das neue Nachweisgesetz gilt seit Mitte des Jahres. Mit den neuen Vorgaben zur Dokumentation und Auskunft kamen eine Menge rechtlicher und praktischer Fragen auf. Welche Änderungen gilt es zu beachten? Wann und wie hat die Dokumentation zu erfolgen und wann muss hierüber Auskunft gegeben werden? Die Zusammenstellung der wichtigsten Beiträge aus DER BETRIEB und der Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen (ZAU) liefert einen Leitfaden und praktische Handlungsempfehlungen.


Wichtige Änderungen im Nachweisgesetz
Neue Risiken für die Arbeitsvertragsgestaltung.
RA/FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul

Lösungsansätze für die Probleme durch das neue Nachweisgesetz
Zusammenfassung des Aufsatzes „Das neue Nachweisgesetz“.

Das neue Nachweisgesetz
Handlungsempfehlungen für die Arbeitsvertragsgestaltung.
RA/FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul / RAin Dr. Saskia Pitzer / RA Dr. Alexander Pionteck, M.A

Wie die praxisgerechte Auslegung des NachwG aussehen könnte
Zusammenfassung des Aufsatzes „Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes“.

Vorschläge zu einer praxisgerechten Auslegung des Nachweisgesetzes
RAin/FAinArbR Kira Falter / RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels / RA/FAArbR Dr. Markus Meißner

Rechtssichere digitale bAV nach dem neuen Nachweisgesetz
Zusammenfassung des Aufsatzes „Was bedeutet das neue Nachweisgesetz (NachwG) für die betriebliche Altersversorgung?“.

Was bedeutet das neue Nachweisgesetz (NachwG) für die betriebliche Altersversorgung?
Das neue Nachweisgesetz ist in Kraft. Offen bleibt: Wie lassen sich Arbeitsverträge so gestalten, dass sie alle Nachweispflichten erfüllen?
RAin Dr. Simone Evke de Groot / Philipp Weiger

Wer schreibt, der bleibt – die elektronische Signatur im Arbeitsrecht
Zusammenfassung des Aufsatzes „Elektronische Signatur zur Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente“.

Elektronische Signatur zur Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente
Arten elektronischer Signaturen und einzelne Anwendungsbeispiele.
RAin Sabrina Fehr / RA/FAArbR Dr. Joachim Wichert

Welche Änderungen bringt die Arbeitsbedingungenrichtlinie?
RA/FAArbR Paul Schreiner / RAin Pia Schweers

Arbeitsbedingungenrichtlinie: Ein Schritt vor, zwei zurück …
Interview.
SyndikusRA Paul Walz

Nachweis des bei der Kündigung einzuhaltenden Verfahrens
Informationspflichten im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen.
RA/FAArbR Dr. Thomas Köllmann

Arbeitsbedingungenrichtlinie: „Fortschritt wagen“ sieht anders aus
Hinweise der Arbeitsrechtler in Unternehmen fanden Gehör, mehr leider nicht.
Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V. (BVAU)

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