Michael Fuhlrott

Michael Fuhlrott

Arbeitszeit ist tatsächlich zu erfassen – bloßes Bereitstellen eines Systems reicht nicht

Die Gründe zur vielbeachteten „Zeiterfassungsentscheidung“ des Bundesarbeitsgerichts aus September 2022 liegen vor. Das höchste deutsche Arbeitsgericht verpflichtet Unternehmen zur tatsächlichen Erfassung der Arbeitszeit. Vorgaben, mittels welchen Systems dies zu erfolgen hat, enthält die Entscheidung aber nicht.

Arbeitszeit ist tatsächlich zu erfassen – bloßes Bereitstellen eines Systems reicht nicht
Gregor Thüsing

Gregor Thüsing

Beweislast im Überstundenprozess bleibt beim Arbeitnehmer

Am 04.05.2022 hat das BAG eine viel beachtete Entscheidung zum Thema Überstundenabgeltung getroffen. Das Urteil war insb. deswegen mit Spannung erwartet worden, weil die Vorinstanz mit Hinweis auf das „Stechuhr-Urteil“ des EuGH aus Mai 2019 eine grundlegende Änderung der Beweislast angenommen hatte.

Beweislast im Überstundenprozess bleibt beim Arbeitnehmer

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